18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ausschnittsweise zwei FrauenKI generated picture
ergänzende Informationen

Landgericht Hamburg Urteil11.05.2016

Werbung für "milde" Zigaretten unzulässigBezeichnung als "mild" verharmlost vom Rauchen ausgehende Gefahren

Das Landgericht Hamburg hat nach einer Klage des Bundesverbands der Verbraucher­zentralen entschieden, dass Tabakfirmen Zigaretten nicht als "mild" bewerben dürfen - es sei denn, die Aussage bezieht sich ausschließlich auf den Geschmack.

Im zugrunde liegenden Verfahren hatte die British American Tobacco GmbH auf großflächigen Plakaten für die Marke Lucky Strike mit den Worten "Mild Thing" und "Take a Walk on the Milde Side" geworben.

LG bejaht irreführenden Charakter der Werbung

Der Bundesverband der Verbrau­cher­zen­tralen beanstandete die Aussagen als irreführend. Das Hamburger Landgericht schloss sich dieser Auffassung an. Eine Zigarette als mild zu bezeichnen, verharmlose die vom Rauchen ausgehenden Gefahren. Die Werbung erwecke den Eindruck, das Gesund­heits­risiko könne bei dieser Zigarette eher als bei anderen vernachlässigt werden.

Aussage "mild im Geschmack" zulässig

Die Aussage "Luckies Extra mild im Geschmack" auf anderen Werbeplakaten hielten die Richter dagegen für zulässig. Diese Formulierung mache deutlich, dass "mild" hier nur geschmacks- und nicht gesund­heits­bezogen zu verstehen sei.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil22822

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI