18.01.2025
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Landgericht Hamburg Urteil17.10.2011

Überhöhte Gasrechnungen – E.on muss 75.000 Euro zurückzahlenVorgenommene Preiserhöhungen unwirksam

Das Landgericht Hamburg hat die E.on Hanse Vertrieb GmbH zur Zahlung von rund 75.000 Euro an die Verbrau­cher­zentrale Hamburg verurteilt. Mit der Klage machte die Verbrau­cher­zentrale abgetretene Rückfor­de­rungs­ansprüche von 55 Gaskunden geltend, die ihre überhöhten Gasrechnungen seit 2004 nur unter Vorbehalt gezahlt hatten.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatten seit Sommer 2004 55.000 Gaskunden den Preis­be­stim­mungen des Energiekonzerns E.on Hanse widersprochen. Davon hatten 5.000 die Zahlung der geforderten Beträge teilweise verweigert, 50.000 hatten das Geforderte nur unter Vorbehalt gezahlt. Gegen die Zahlungs­ver­weigerer hat E.on Tausende von Zahlungs­pro­zessen angestrengt und in diesen entweder verloren oder in Vergleichen empfindliche Verluste hinnehmen müssen.

Verbrau­cher­zentrale Hamburg klagt exemplarisch für 55 Kunden auf Zahlung zu viel gezahlter Beträge

In dem Urteil des Landgerichts Hamburg ging es um die Rechtssituation für die 50.000 „Vorbe­halts­zahler“. Für 55 aus dieser Gruppe hatte die Verbrau­cher­zentrale Hamburg exemplarisch auf Zahlung der zu viel gezahlten Beträge geklagt. Mit Erfolg. Das Landgericht Hamburg verurteilte die E.on Hanse Vertrieb GmbH zur Zahlung von 75.314,87 Euro an die Verbrau­cher­zentrale Hamburg.

Die Verbrau­cher­zentrale wies darauf hin, dass sie sich erwarten, dass E.on nicht in eine aussichtslose Berufung gehe, sondern dem Urteil schnell Folge leistet werde, sodass das Geld zügig an die Gaskunden weitergeleitet werden könne.

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg/ra-online

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