Landgericht Hamburg Urteil09.10.2007
"Holzklausel" in Formularmietvertrag unwirksamWeiße Lackierung ist keine Pflicht für Mieter
Mieter müssen in der Wohnung befindliche Holzteile bei Auszug weder weiß noch in dem Farbton streichen, in dem sie sie vorgefunden haben. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Hamburg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall enthielt ein Formularmietvertrag (hier: Formularmietvertrag herausgegeben vom Grundeigentümer-Verband Hamburg) die Klausel, dass "lackierte Holzteile entweder weiß oder hell gestrichen oder in dem Farbton zurück zu geben sind, den sei bei Vertragsbeginn hatten".
Unangemessene Benachteiligung des Mieters
Das Landgericht Hamburg beurteilte diese Klausel nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es stufte die Klausel als unwirksam ein, weil sie den Mieter unangemessen benachteilige.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 09.01.2008
Quelle: ra-online (pt)