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Landgericht Hamburg Urteil09.10.2007

"Holzklausel" in Formu­la­r­miet­vertrag unwirksamWeiße Lackierung ist keine Pflicht für Mieter

Mieter müssen in der Wohnung befindliche Holzteile bei Auszug weder weiß noch in dem Farbton streichen, in dem sie sie vorgefunden haben. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Hamburg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall enthielt ein Formularmietvertrag (hier: Formu­la­r­miet­vertrag herausgegeben vom Grundeigentümer-Verband Hamburg) die Klausel, dass "lackierte Holzteile entweder weiß oder hell gestrichen oder in dem Farbton zurück zu geben sind, den sei bei Vertragsbeginn hatten".

Unangemessene Benachteiligung des Mieters

Das Landgericht Hamburg beurteilte diese Klausel nach dem Recht der Allgemeinen Geschäfts­be­din­gungen. Es stufte die Klausel als unwirksam ein, weil sie den Mieter unangemessen benachteilige.

Quelle: ra-online (pt)

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