21.11.2024
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Landgericht Hamburg Urteil04.11.2014

Preis­änderungs­klausel der Gaslie­fer­verträge von Vattenfall unwirksamLandgericht Hamburg erklärt Vertrags­klauseln für unlauter und rechtswidrig

Die von Vattenfall in Gaslie­fer­ver­trägen verwendete Preis­änderungs­klausel ist unwirksam. Dies entschied das Landgericht Hamburg.

Gegenstand des zugrunde liegenden Streits waren die von Vattenfall verwendeten Allgemeinen Geschäfts­be­din­gungen in Sonderverträgen mit Gaskunden. In der darin enthaltenen Preis­än­de­rungs­klausel wurde auf die für Grund­ver­sor­gung­verträge geltende Verordnung (GasGVV) Bezug genommen, ohne die Kriterien für Preisänderungen zu nennen.

Kunden sind nicht zur Zahlung der Preiserhöhungen verpflichtet

Das Landgericht Hamburg sah die Klausel als unlauter und rechtswidrig an. Gaskunden von Vattenfall, die einen Vertrag mit entsprechender Klausel haben, sind nicht verpflichtet, Preiserhöhungen zu zahlen. Für in der Vergangenheit liegende bereits gezahlte Erhöhungen können sie Erstattung verlangen, dies zumindest für drei Jahre rückwirkend. Um die Verjährung ihrer Ansprüche zu verhindern, sollten Verbraucher, die Erstat­tungs­ansprüche aus der Jahres­a­b­rechnung 2011 haben, diese sicher­heits­halber bis zum 31. Dezember 2014 einklagen.

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg/ra-online

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