Landgericht Hamburg Urteil04.11.2014
Preisänderungsklausel der Gaslieferverträge von Vattenfall unwirksamLandgericht Hamburg erklärt Vertragsklauseln für unlauter und rechtswidrig
Die von Vattenfall in Gaslieferverträgen verwendete Preisänderungsklausel ist unwirksam. Dies entschied das Landgericht Hamburg.
Gegenstand des zugrunde liegenden Streits waren die von Vattenfall verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Sonderverträgen mit Gaskunden. In der darin enthaltenen Preisänderungsklausel wurde auf die für Grundversorgungverträge geltende Verordnung (GasGVV) Bezug genommen, ohne die Kriterien für Preisänderungen zu nennen.
Kunden sind nicht zur Zahlung der Preiserhöhungen verpflichtet
Das Landgericht Hamburg sah die Klausel als unlauter und rechtswidrig an. Gaskunden von Vattenfall, die einen Vertrag mit entsprechender Klausel haben, sind nicht verpflichtet, Preiserhöhungen zu zahlen. Für in der Vergangenheit liegende bereits gezahlte Erhöhungen können sie Erstattung verlangen, dies zumindest für drei Jahre rückwirkend. Um die Verjährung ihrer Ansprüche zu verhindern, sollten Verbraucher, die Erstattungsansprüche aus der Jahresabrechnung 2011 haben, diese sicherheitshalber bis zum 31. Dezember 2014 einklagen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 06.11.2014
Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg/ra-online