15.11.2024
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Landgericht Hamburg Urteil06.01.2012

Persön­lich­keits­analyse bei ElitePartner und AcademicPartner darf nicht vom Widerrufsrecht ausgeschlossen werdenKostenerhebung für Persön­lich­keits­analyse trotz Widerruf unzulässig

Der EliteMedianet GmbH ist es untersagt, bei den Partner­ver­mitt­lungs­un­ter­nehmen ElitePartner und AcademicPartner eine als Bestandteil der Premium-Mitgliedschaft erstellt Persön­lich­keits­analyse zum Preis von 99 Euro vom Widerrufsrecht auszuschließen. Dies entschied das Landgericht Hamburg.

Im zugrunde liegenden Fall klagte die Verbrau­cher­zentrale Hamburg gegen eine Vertragsklausel der EliteMedianet GmbH, die die Partner­ver­mitt­lungs­un­ter­nehmen ElitePartner und AcademicPartner betreibt. Um unbegrenzt mit anderen Mitgliedern in Kontakt treten und sich deren Fotos anschauen zu können, müssen Kunden von ElitePartner oder AcademicPartner eine kosten­pflichtige Premium-Mitgliedschaft abschließen. Fester Bestandteil der Premium-Mitgliedschaft ist die Erstellung einer Persön­lich­keits­analyse in Form eines PDF-Dokuments. Widerruft der Verbraucher den Vertrag, so stellte ihm ElitePartner bzw. AcademicPartner unter Berufung auf eine Klausel im Kleingedruckten 99 Euro für die Persön­lich­keits­analyse in Rechnung. Begründung: Bei der Persön­lich­keits­analyse handele es sich um eine kunden­spe­zi­fische Leistung, die vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sei.

Kunde hat bei Persön­lich­keits­analyse kein Wahlrecht

Die Verbrau­cher­zentrale Hamburg hielt diese Vorgehensweise für unzulässig, da der Kunde kein Wahlrecht hat, ob er die Analyse haben will oder nicht. Vielmehr führt die Aufteilung der einheitlichen Leistung „Partner­ver­mittlung“ im Fall des Widerrufs, letztlich zur Aushöhlung des Widerrufsrechts des Verbrauchers.

EliteMedianet GmbH verweigert Abgabe der Unter­las­sungs­er­klärung

Anders als das ebenfalls abgemahnte Unternehmen Parship war die EliteMedianet GmbH allerdings nicht bereit, im Dezember 2010 die geforderte Unter­las­sungs­er­klärung abzugeben.

Landgericht untersagt EliteMedianet GmbH künftige Verwendung der strittigen Vertragsklausel

Das Landgericht Hamburg entschied zugunsten der Verbraucher. Der EliteMedianet GmbH wurde es untersagt, die Klausel: „Die individuell erstellte ausführliche wissen­schaftliche Persön­lich­keits­analyse stellt eine Ware dar, die nach Kunden­spe­zi­fi­kation angefertigt worden ist und auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten wird. Der Preis hierfür wird bei Widerruf des Vertrages nicht rückerstattet. …“ im Zusammenhang mit der Wider­rufs­be­lehrung zu verwenden oder sich nach Vertragsschluss auf eine solche Klausel im Zusammenhang mit der Wider­rufs­be­lehrung zu berufen.

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg/ra-online

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