15.11.2024
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Landgericht Hamburg Urteil13.01.2013

ElitePartner muss Kosten für Persönlichkeits­analyse erstattenPersönlichkeits­analyse darf nicht vom Widerrufsrecht ausgeschlossen werden

Die EliteMedianet GmbH, Betreiberin der beiden Partner­vermittlungen ElitePartner und AcademicPartner, muss bei fristgerechtem Widerruf einer Premium-Mitgliedschaft die Kosten für eine 99 Euro teure Persönlichkeits­analyse erstatten. Dies entschied das Landgericht Hamburg.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Verbraucher, die bei dem Online-Portal ElitePartner oder AcademicPartner unbegrenzt mit anderen Mitgliedern in Kontakt treten und sich Fotos anschauen möchten, müssen eine kosten­pflichtige Premium-Mitgliedschaft abschließen, zu der als fester Bestandteil eine Persön­lich­keits­analyse in Form eines PDF-Dokuments gehört.

Partner­ver­mitt­lungsfirma stellt Kosten für Persön­lich­keits­analyse trotz Widerruf des Vertrags in Rechnung

Trotz Widerrufs des Partner­ver­mitt­lungs­vertrags stellten ElitePartner und AcademicPartner unter Berufung auf eine Klausel im Kleingedruckten ihren ehemaligen Kunden 99 Euro für diese Analyse in Rechnung, weil es sich nach ihrer Ansicht um eine kunden­spe­zi­fische Leistung handele, die vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sei.

Urteil nach Berufungs­rü­cknahme rechtskräftig

Die Verbrau­cher­zentrale Hamburg hingegen sah in der Aufteilung der einheitlichen Leistung Partner­ver­mittlung eine Aushöhlung des Widerrufsrechts. Das Landgericht Hamburg entschied bereits mit Urteil vom 31. Januar 2012, dass die Persön­lich­keits­analyse bei ElitePartner und AcademicPartner nicht vom Widerrufsrecht ausgeschlossen werden dürfe. Nachdem die Partner­ver­mitt­lungsfirma ihre Berufung gegen die Entscheidung zurückgenommen hatte, ist das Urteil rechtskräftig.

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg/ra-online

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