Dokument-Nr. 9934
Permalink https://urteile.news/
- VersR 2002, 354Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR), Jahrgang: 2002, Seite: 354
Landgericht Gießen Urteil31.05.2001
Sommerhitze und gekipptes Fenster: Auch bei Einbruchgsgefahr, lüften muss seinFenster in Kippstellung
Bei hohen Temperaturen darf schon mal ein Fenster in Kippstellung zum Lüften stehen, wie eine Urteil des Landgerichts Gießen zeigt.
Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall ließ eine Wohnungsinhaberin ihr von der Straße nicht einsehbares Wohnzimmerfenster wegen hoher Temperaturen über Nacht zum Lüften in Kippstellung. Die Bewohnerin war die ganze Nacht zu Hause. Sie hielt sich im Schlafzimmer auf. Das Fenster befand sich neben der Terrassentür. Durch das Fenster wurde in der Nacht eingebrochen.
Versicherung muss Schaden übernehmen - Keine grobe Fahrlässigkeit
Das Gericht verurteilte die Hausratversicherung zur Übernahme des Schadens. Die Frau habe den Einbruchdiebstahl nicht grob fahrlässig herbeigeführt. Sofern der oder die Einbrecher nicht durch das gekippte Fenster hindurch greifen konnten, um die Terrassentür zu öffnen, könne der Frau kein Vorwurf der groben Fahrlässigkeit gemacht werden. Zudem sei das Fenster von der Straße aus nicht einsehbar gewesen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 13.07.2010
Quelle: ra-online (pt)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil9934
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.