23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen eine abgedunkelte Fassade von mehreren Hochhäusern, auf der ein Schutzschild leuchtet.

Dokument-Nr. 9934

Drucken
ergänzende Informationen

Landgericht Gießen Urteil31.05.2001

Sommerhitze und gekipptes Fenster: Auch bei Einbruchgs­gefahr, lüften muss seinFenster in Kippstellung

Bei hohen Temperaturen darf schon mal ein Fenster in Kippstellung zum Lüften stehen, wie eine Urteil des Landgerichts Gießen zeigt.

Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall ließ eine Wohnungs­in­haberin ihr von der Straße nicht einsehbares Wohnzim­mer­fenster wegen hoher Temperaturen über Nacht zum Lüften in Kippstellung. Die Bewohnerin war die ganze Nacht zu Hause. Sie hielt sich im Schlafzimmer auf. Das Fenster befand sich neben der Terrassentür. Durch das Fenster wurde in der Nacht eingebrochen.

Versicherung muss Schaden übernehmen - Keine grobe Fahrlässigkeit

Das Gericht verurteilte die Hausratversicherung zur Übernahme des Schadens. Die Frau habe den Einbruch­die­bstahl nicht grob fahrlässig herbeigeführt. Sofern der oder die Einbrecher nicht durch das gekippte Fenster hindurch greifen konnten, um die Terrassentür zu öffnen, könne der Frau kein Vorwurf der groben Fahrlässigkeit gemacht werden. Zudem sei das Fenster von der Straße aus nicht einsehbar gewesen.

Quelle: ra-online (pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil9934

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI