21.11.2024
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Sie sehen eine Szene aus einem Krankenhaus, speziell mit einem OP-Saal und einem Arzt im Vordergrund.
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Landgericht Freiburg Urteil03.08.2007

Arzthaftung: Zwei Gynäkologen zu 250.000 Euro Schmerzensgeld wegen Schädigungen bei Geburt verurteiltKind erleidet Hirnschäden

Zwei Ärzte sind vom Landgericht Freiburg zu einem erheblichen Schmerzensgeld wegen ärztlicher Fehler bei einer Entbindung verurteilt worden.

Mit Urteil vom 3. August 2007 hat das Landgericht Freiburg zwei Gynäkologen zur Zahlung eines Schmer­zens­geldes an ein bei der Geburt geistig und körperlich geschädigtes Kind in Höhe von € 250.000,- und zum Ersatz des zukünftigen immateriellen Schadens verurteilt, ferner beide und den Klinikträger zum Ersatz des zukünftigen materiellen Schadens.

Die weitergehende Klage gegen den Klinikträger wurde wegen Verjährung abgewiesen. Das Landgericht sah es aufgrund eines Sachver­stän­di­gen­gut­achtens als erwiesen an, dass im Verlauf der Geburt den beteiligten Ärzten Fehler unterlaufen seien.

Das Gericht führte aus, dass die Hirnschäden und die geistige Behinderung des Kindes vermeidbar gewesen wären, wenn die Ärzte einen Kaiserschnitt durchgeführt hätten. Hierum hatte die Mutter, die unter hohen Blutdruck leidet auch gebeten. Sie hatte die Ärzte darauf hingewiesen, dass sie ihr erstes Kind in Russland per Kaiserschnitt zur Welt gebracht habe. Die russischen Ärzte hätten ihr damals auch geraten, bei weiteren Geburten, ebenfalls einen Kaiserschnitt durchführen zu lassen.

Die Höhe des Schmer­zens­geldes sei angesichts ihrer ganz erheblichen körperlichen und geistigen Beein­träch­ti­gungen des Kindes, die ihm die Führung eines normalen Lebens auf Dauer unmöglich machen werden, mit 250.000,00 € anzusetzen.

Quelle: ra-online

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