18.10.2024
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Landgericht Frankfurt am Main Urteil20.03.2013

Suhrkamp-Verfahren: Gewinn muss an Gesell­schafterin ausgeschüttet werdenRegelungen zur Ausschüttung wurden in Gesell­schafts­vertrag fetsgehalten

Die Suhrkamp Verlag GmbH & Co. KG muss Bilanzgewinn für das Jahr 2010 in Höhe von 2,184 Mio. Euro an die klagende Gesell­schafterin Medienholding AG Winterthur auszahlen. dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frnkfurt am Main hervor.

Hintergrund ist eine Vereinbarung der beiden Gesell­schaf­te­rinnen des Suhrkamp Verlages, wonach aus dem Erlös des Verkaufs des Suhrkamp-Archivs sowie Erträgen im Zusammenhang mit dem Verlagsumzug nach Berlin eine Ausschüttung erfolgen sollte. „Es ist in Erinnerung zu rufen“, so die Kammer in ihrer Urteils­be­gründung, „dass die Klägerin und die Streithelferin in der […] Gesell­schafts­ver­ein­barung klipp und klar gemeinsam festgehalten haben: "Ziel der [Klägerin] ist, von den Suhrkamp-Komman­dit­ge­sell­schaften möglichst hohe Ausschüttungen zu erhalten." Ein Theasau­rie­rungs­in­teresse der Gesellschaft hat die Kammer abgelehnt, da die Gesellschaft verpflichtet gewesen sei, notfalls ein Darlehen aufzunehmen.

Quelle: Landgericht Frankfurt am Main/ra-online

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