18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein Flugzeug am Himmel.

Dokument-Nr. 8269

Drucken
Urteil05.06.1989Landgericht Frankfurt am Main2/24 S 541/88
Vorinstanz:
  • Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil07.10.1988, 30 C 2635/88-81
ergänzende Informationen

Landgericht Frankfurt am Main Urteil05.06.1989

Reisemangel: Kakerlaken im HotelzimmerBei 6 bis 10 Kakerlaken gibt es 5 % Reise­preis­min­derung

Wer täglich in seinem Hotelzimmer 6 bis 10 Kakerlaken findet, kann den Reisepreis um 5 Prozent mindern. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Urlauber einen Hotelaufenthalt auf Bali gebucht. Er war in einem Bungalow untergebracht, in dem täglich 6 bis 10 Kakerlaken auftraten.

Reisemangel

Das Landgericht Frankfurt am Main entschied, dass der Mann wegen der Kakerlaken den Reisepreis mindern könne. 6 bis 10 Kakerlaken stellten keine bloße Unannehm­lichkeit, sondern bereits einen zur Minderung berechtigten Mangel dar.

Kakerlaken sind nicht unbedingt als landesüblich hinzunehmen

Unerheblich sei in diesem Zusammenhang, dass die Kakerlaken überall auftreten könnten, und nicht etwa auf südliche Urlaubsgebiete beschränkt seien. So sei etwa auch das Auftreten von Kakerlaken in einem Hotelbungalow auf Gran Canaria nicht etwa als landesüblich hinzunehmen, sondern stelle einen Reisemangel dar (vgl. LG Frankfurt a.M., Urt. v. 23.11.1987 - 2/24 S 121/87 = NJW-RR 1988, 245). Gleiches gelte für einen Bungalow auf Bali.

Geringe Zahl von Kakerlaken rechtfertigt Minderung von 5 %

Angesichts der Tatsache, dass es sich nur um eine geringfügige Anzahl von Kakerlaken handelte, sei eine Minderung von 5 % angemessen.

Quelle: ra-online, Landgericht Frankfurt am Main (vt/pt)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil8269

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI