18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ausschnittsweise zwei FrauenKI generated picture

Dokument-Nr. 24669

Drucken
ergänzende Informationen

Landgericht Frankfurt am Main Urteil05.06.2007

Verspätete Ankunft des Reisegepäcks: Reise­preis­min­derung von 50 % bei fehlender kälte­ab­wei­sender Kleidung während AntarktisreiseKeine höhere Reise­preis­min­derung

Kommt das Reisegepäck im Rahmen einer Kreuzfahrt durch die Antarktis verspätet an und fehlt damit die notwendige kälteabweisende Kleidung, rechtfertigt dies eine Reise­preis­min­derung von 50 %. Eine höhere Reise­preis­min­derung kommt nicht in Betracht. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Frau buchte für sich eine im November 2004 geplante Kreuzfahrtreise durch die Antarktis und die chilenischen Fjorde zum Preis von 5.780 EUR. Nach ihrer Ankunft in Buenos Aires stellte sich heraus, dass ihr Koffer fehlte, der sämtliche Kleidungsstücke für die Reise enthielt. Aufgrund des Gepäckverlustes erhielt die Frau einen Vorschuss von 200 USD, um notwendige Kleidung einkaufen zu können. Ihren Koffer erhielt die Reisende erst sieben Tage später. Nach Beendigung der Kreuzfahrt leistete die Reise­ver­an­stalterin weitere 1.037,58 EUR. Der Reisenden war dies aber zu wenig und erhob daher Klage auf weitere Zahlungen.

Amtsgericht wies Klage ab

Das Amtsgericht Frankfurt a.M. wies die Klage ab. Es ging von einer Reisepreisminderung von 50 % aus, die durch die bereits geleisteten Zahlungen vollständig ausgeglichen sei. Die Klägerin hielt aber weiterhin eine höhere Reise­preis­min­derung für angemessen und legte daher gegen die Entscheidung Berufung ein.

Landgericht verneint höhere Reise­preis­min­derung

Das Landgericht Frankfurt a.M. bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Klägerin stehe kein Anspruch auf eine höhere Reise­preis­min­derung als 50 % zu. Bei nicht zur Verfügung stehendem Reisegepäck werde in aller Regel eine Minderung zwischen 20 und 30 % für ausreichend erachtet. Nur in bestimmten Ausnahmefällen, wie dem vorliegenden, komme eine Minderung von 50 % in Betracht. Aber auch wenn die Antarktisreise wegen der fehlenden notwendigen kälte­ab­wei­senden Kleidung zu einer Beein­träch­tigung geführt habe, rechtfertige dies keine Reise­preis­min­derung über die zuerkannten 50 % hinaus.

Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil24669

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI