18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 13641

Drucken
Urteil07.02.2012Landgericht Frankfurt am Main2-17 S 89/11
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • IMR 2012, 277Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR), Jahrgang: 2012, Seite: 277
  • WuM 2012, 266Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2012, Seite: 266
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Landgericht Frankfurt am Main Urteil07.02.2012

Schimmel in der Wohnung – Mieter müssen nicht während der Arbeitszeit lüftenStoßlüften 3 bis 4 am Tag ist zumutbar

Einem Mieter kann bei Schimmelbefall der Wohnung eine drei- bis viermalige Lüftung der Wohnung am Tag zugemutet werden. Dies hat das Landgericht Frankfurt entschieden.

Anders als das Amtsgericht hält die Einzelrichterin das Stoßlüften 3 bis 4 mal täglich auch für einen berufstätigen Mieter nicht für unzumutbar. So kann morgens vor Verlassen des Hauses 1 bis 2 mal gelüftet werden, dann am Nachmittag nach Rückkehr von der Arbeit und am Abend“, so das Gericht in seiner Urteils­be­gründung.

Im konkreten Fall hatte ein Sachver­ständiger ausgeschlossen, dass die Ursache für die Schimmelbildung in von außen eindringender Feuchte liegt, sondern vielmehr eine Dampfdiffusion durch nicht ausreichende Lüftung des Mieters als ursächlich angesehen. Unter diesen Umständen sah das Gericht eine entsprechende regelmäßige Lüftung zumindest bis zu einer deutlichen Reduzierung der Luftfeuch­tigkeit als zumutbar an.

Anderslautende Pressemeldungen, wonach das Gericht es für zumutbar gehalten habe, dass berufstätige Mieter alle drei bis vier Stunden zum Lüften in ihre Wohnung zurückkehren, finden daher in dem Urteil keinerlei Grundlage.

Quelle: ra-online, Landgericht Frankfurt am Main (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil13641

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI