21.02.2025
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Urteile, erschienen im Februar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
5      12
6 3456789
7 10111213141516
8 17181920212223
9 2425262728  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
21.02.2025  
Sie sehen eine chinesische Fahne, die im Wind weht.

Dokument-Nr. 34783

Sie sehen eine chinesische Fahne, die im Wind weht.
Drucken
Beschluss15.01.2025Landgericht Frankfurt am Main2-06 O 426/24
ergänzende Informationen

Landgericht Frankfurt am Main Beschluss15.01.2025

Öffentliche Zustellung einer Klage gegen ein chinesisches Unternehmen in der Volksrepublik ChinaLandgericht Frankfurt am Main bewilligt öffentliche Zustellung wegen erheblicher Dauer und Unsicherheit

Für die Klage eines in Deutschland tätigen Herstellers für Mobilfunkgeräte gegen ein Unternehmen in China hat das Landgericht Frankfurt am Main die öffentliche Zustellung bewilligt. Eine Zustellung der Klage in China im Wege der Rechtshilfe durch chinesische Stellen kann nicht in angemessener Zeit erreicht werden. Eine Auslands­zu­stellung in der Volksrepublik China gelingt nicht immer und kann dann einen Zeitraum von deutlich mehr als einem Jahr in Anspruch nehmen.

In einem Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main klagt ein Hersteller u.a. von Mobil­funk­geräten mit Niederlassung in Deutschland gegen ein in der Volksrepublik China ansässiges Unternehmen. Die chinesische Beklagte ist Inhaberin von Patenten, die für mehrere Mobil­funkstandards essentiell sind. Sie hat sich dazu verpflichtet, Lizenzen für diese Patente zu fairen Bedingungen zu erteilen. Die Klägerin möchte mit ihrer Klage erreichen, dass die chinesische Beklagte ihr Mobil­funk­li­zenzen zu bestimmten Konditionen gewährt.

Förmliche Zustellung der Klageschrift

Zur Durchführung des Verfahrens bedarf es zunächst der förmlichen Zustellung der Klageschrift. Grundsätzlich wäre die Zustellung im Wege der Rechtshilfe unter Beteiligung chinesischer Stellen am Sitz der Beklagten in der Volksrepublik China vorzunehmen. In Ausnahmefällen kann nach der Zivil­pro­zess­ordnung jedoch davon abgesehen werden und das Gericht eine öffentliche Zustellung anordnen, etwa wenn die Zustellung im Ausland keinen Erfolg verspricht. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main im vorliegenden Fall für die Zustellung in der Volksrepublik China angenommen. Es hat eine öffentliche Zustellung bewilligt.

Gebot des wirkungsvollen Rechtsschutzes

In ihrem Beschluss vom 15.01.2025 führt die für Kartell- und Patentsachen zuständige 6. Zivilkammer aus: "Das Gebot eines wirkungsvollen Rechtsschutzes erfordert, dass dieser in angemessener Zeit zu erlangen ist. Keinen Erfolg verspricht die Zustellung daher, wenn die Durchführung einen derart langen Zeitraum in Anspruch nehmen würde, dass ein Zuwarten der betreibenden Partei billigerweise nicht zugemutet werden kann. (…) Für die Entscheidung der Frage, ob die Dauer einer Zustellung im Wege der Rechtshilfe nicht mehr zumutbar ist, bedarf es einer Abwägung der beiderseitigen Interessen."

Auslands­zu­stellung in der Volksrepublik China gelingt nicht immer und kann eine erhebliche Zeit dauern

Die Richterinnen und Richter haben weiter festgestellt: „Die Klägerin hat dargelegt, dass die Auslands­zu­stellung in der Volksrepublik China nicht stets gelingt und auch dann einen Zeitraum von deutlich mehr als einem Jahr in Anspruch nimmt. Nach der Erfahrung anderer deutscher Gerichte, die sich mit der Erfahrung der Kammer deckt, nimmt die Zustellung in der Volksrepublik China einen erheblichen Zeitraum in Anspruch. Bei dieser Sachlage überwiegen die Interessen der Klägerin auf effektiven Rechtsschutz die Interessen der Beklagten im Hinblick auf die Gefährdung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör.“ Die Kammer hat der Klägerin allerdings aufgegeben, die Beklagte auf nicht-förmlichem Weg zu informieren, dass hier in Deutschland die öffentliche Zustellung der Klage erfolgt.

Quelle: Landgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss34783

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI