18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ausschnittsweise zwei FrauenKI generated picture
ergänzende Informationen

Landgericht Frankenthal (Pfalz) Urteil21.11.2013

E-Mail-Werbung: Unternehmen muss Einwilligung des Verbrauchers beweisenWerbung per E-Mail ohne Einwilligung des Empfängers eine unzumutbare Belästigung dar.

Wirbt ein Unternehmen per E-Mail, ist es darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass der Verbraucher der Werbung zuvor ausdrücklich zugestimmt hat. Hat das Unternehmen dafür keine Beweise, stellt die Werbung eine unzumutbare Belästigung dar, die unzulässig ist. Dies entschied das Landgericht Frankenthal nach einer Klage des Bundesverbands der Verbraucher­zentralen gegen die Kredit­vermittlungs­gesellschaft Maxda.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Kredit­ver­mitt­lungs­ge­sell­schaft per E-Mail für "günstige Kredite für jeden auch in schwierigen Fällen" geworben, obwohl der Verbraucher nicht zugestimmt hatte. Versandt hatte die E-Mail die Marketing-Firma 089 Munich Media.

Kredit­ver­mittler verneint zunächst Verant­wort­lichkeit für E-Mail-Werbung

Maxda hatte die vom Bundesverband der Verbrau­cher­zen­tralen geforderte Unter­las­sungs­er­klärung zunächst mit der Begründung abgelehnt, dass sie für E-Mails der Munich Media nicht verantwortlich sei. Vor dem Landgericht Frankenthal musste das Unternehmen aber einräumen, dass es die Firma ESC Media Group mit der Werbung beauftragt hatte, die ihrerseits den Auftrag an Munich Media weitergegeben hatte.

Unternehmen muss Einwilligung des Verbrauchers für E-Mail-Werbung nachweisen können

Anschließend behauptete der Kredit­ver­mittler, der Verbraucher habe seine Einwilligung zur Werbung im Rahmen eines Gewinnspiels erteilt. Einen Nachweis dafür blieb das Unternehmen aber schuldig. Die Richter stellten klar, dass ein Unternehmen darlegen und beweisen muss, dass sich der Verbraucher mit der E-Mail-Werbung einverstanden erklärt hat. Das müsse ausreichend dokumentiert sein. Sonst stelle die Werbung per E-Mail eine unzumutbare Belästigung dar.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil17671

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI