18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen einen Gerichtshammer, der auf verschiedenen Geldscheinen liegt.
ergänzende Informationen

Landgericht Düsseldorf Urteil28.10.2008

Bürgschafts­vertrag nicht wegen finanzieller Überforderung sittenwidrig: Franjo Pooth muss 1,8 Mio. € an die Commerzbank zahlenBürgschafts­vertrag auch nicht auf finanzielle Leistungs­fä­higkeit beschränkt

Ein Bürgschafts­vertrag kann bei krasser Überforderung des Bürgen unwirksam sein. Das Landgericht Düsseldorf hat dies im Fall des Unternehmers Franjo Pooth aber verneint und ihn zur Zahlung von 1.775.239,16 € verurteilt. Pooth hatte sich verpflichtet, bis zu einem Betrag von 3.000.000,00 € persönlich zu haften. Das Gericht sah auch nicht, dass die Bürgschaft auf die finanzielle Leistungs­fä­higkeit Pooths begrenzt gewesen sei.

Die Einzelrichterin hält den zwischen der Commerzbank und Herrn Pooth geschlossenen Bürgschafts­vertrag über eine Höchst­be­trags­bürg­schaft in Höhe von 3.000.000,00 € für wirksam. Der Vertrag ist weder wegen einer finanziellen Überforderung des Beklagten sittenwidrig noch auf dessen finanzielle Leistungs­fä­higkeit beschränkt. Auch liegt nach Ansicht des Gerichts keine unzulässige Ausweitung der Bürgenhaftung über das Kreditlimit vor.

Richterin: Kein krasses Missverhältnis zwischen dem Haftungsumfang und der wirtschaft­lichen Leistungs­fä­higkeit

Zwar kann eine Bürgschaft bei einem krassen Missverhältnis zwischen dem Haftungsumfang und der wirtschaft­lichen Leistungs­fä­higkeit des Bürgen nichtig sein. Dies gilt jedoch nicht für die Fälle, in denen sich - wie Herr Pooth - ein Geschäftsführer für die Schulden einer GmbH persönlich verbürgt. Er kann sein persönliches Risiko, als Bürge in Anspruch genommen, zu werden durch eine entsprechende Geschäfts­politik steuern.

Pooth verpflichtete sich bis zu einem Gesamtbetrag von 3.000.000,00 € persönlich zu haften

Die Inanspruchnahme aus der Höchst­be­trags­bürg­schaft ist nach Auffassung der Einzelrichterin auch nicht auf einen Betrag von 1.000.000,00 € begrenzt. Eine Überschreitung des Konto­kor­rent­kredits über diesen Betrag hinaus stellt keine Vertrags­ver­letzung der Commerzbank dar und kann sich folglich auch nicht auf die Bürgschafts­ver­pflichtung von Herrn Pooth auswirken. Eine Überschreitung des Konto­kor­rent­limits von 1.000.000,00 € ist durch die Bürgschafts­ver­pflichtung gedeckt. Herr Pooth hat sich verpflichtet hat, bis zu einem Gesamtbetrag von 3.000.000,00 € persönlich zu haften. Als Geschäftsführer der Maxfield GmbH hatte er es in der Hand, Art und Höhe der Verbind­lich­keiten, für die er auch persönlich haftet, zu bestimmen. Seine Inanspruchnahme aus der Bürgschaft innerhalb des vereinbarten Rahmens konnte ihn daher nicht überraschen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 11/08 des LG Düsseldorf vom 28.10.2008

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil6897

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI