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Landgericht Düsseldorf Urteil20.11.2012

Puddingstreit: "Flecki"-Pudding von Aldi ist nicht patent­ver­letzendGravierende Unterschiede bei der Produktion von "Flecki" und "Paula" sprechen gegen Patentverstoß

Weder der Pudding "Flecki" noch seine Herstellung sind patent­ver­letzend. Dies entschied das Landgericht Düsseldorf. Bereits am 1. März 2012 hatte das Landgericht Düsseldorf eine Verletzung des europäischen Designrechts (Gemein­schafts­ge­schmacks­musters) und des Wettbe­wer­bs­rechts verneint.

In dem zugrunde liegenden Fall führte die Antragstellerin unter der Marke "Dr. Oetker" in den vergangenen Jahren den Vanille-Schoko-Pudding "Paula" ein, bei dem die beiden Puddingsorten in Form von Flecken innerhalb des Bechers verteilt sind. Die Antragsgegnerin stellt ebenfalls einen gefleckten Pudding, das Produkt "Flecki", her und liefert dieses an Aldi-Discountmärkte in Nordrhein-Westfalen.

Unterschiede in technischen Abläufen zur Erzeugung der charak­te­ris­tischen Flecken in der Puddingcreme

Das Landgericht Düsseldorf hatte bereits Zweifel, ob das Verfahren, nach dem "Flecki" hergestellt wird, optisch so schöne Flecken bildet, wie vom Patent bezweckt. Während "Paula" viele kleine, gezielt angeordnete Flecken zeige, gingen bei "Flecki" diese nahezu in einem einzigen dicken Fleck auf. Grund hierfür seien die Unterschiede in den technischen Abläufen bei der Herstellung der beiden Nachspeisen: Um die charak­te­ris­tischen Flecken in der Puddingcreme zu erzeugen, würden die Auslaufdüsen beim Befüllen der Becher nach dem Patent mindestens zwei Mal unterbrochen und dabei um verschiedene Gradzahlen gedreht. Dagegen sei zur Herstellung von "Flecki" allenfalls eine Dosierpause und innerhalb dieser Pause nur eine Drehung vorgesehen. Bei so gravierenden Unterschieden könne von einer Patent­ver­letzung nicht gesprochen werden.

Quelle: Landgericht Düsseldorf/ra-online

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