23.11.2024
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Bundespatentgericht Beschluss17.02.2009

Markenstreit um Weißwurst: "Münchner Weißwurst" darf jeder machenBunde­s­pa­tent­gericht versagt Eintragung der Bezeichnung "Münchner Weißwurst" als geographische Angabe

Eine "Original Münchner Weißwurst", muss nicht aus München kommen. Sie darf auch anderswo hergestellt werden. Dies geht aus einem Urteil des Bunde­s­pa­tent­ge­richts hervor, wonach die die Weißwurst keine geschützte geografische Angabe verdient. Die Richter sahen die Voraussetzungen des EU-Rechts für die Eintragung einer geschützten geografischen Angabe als nicht erfüllt an.

Eine Münchner Erzeu­ger­ge­mein­schaft hatte den Antrag gestellt, den Namen "Münchner Weißwurst" nach den Rechts­vor­schriften der Europäischen Gemeinschaft als "geographische Angabe" eintragen und damit schützen zu lassen. Damit wäre die Produktion der "Münchner Weißwurst" entsprechend der mitbeantragten Rezeptur und die Verwendung des Namens ausschließlich Betrieben erlaubt, die in München und dem Landkreis München ansässig sind.

Wettbewerber wenden sich gegen Eintragung der Marke "Münchner Weißwurst"

Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte in einem Beschluss die Auffassung vertreten, dass der Begriff "Münchner Weißwurst" die Voraussetzungen für eine Eintragung erfülle. Gegen diese Entscheidung hatten mehrere Wettbewerber und Erzeu­ger­verbände Beschwerde zum Bunde­s­pa­tent­gericht erhoben.

"Münchner Weißwurst" als Gattungs­be­zeichnung?

Das Bunde­s­pa­tent­gericht führt aus, dass für die Beurteilung der Frage, ob eine Gattungs­be­zeichnung vorliege, die objektiv feststellbaren Markt­ver­hältnisse und weniger die in Umfragen ermittelte Meinung der Bevölkerung entscheidend sei. Dies ergebe sich aus den jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes zu geographischen Herkunfts­angaben.

"Münchner Weißwurst" kommt seit Jahren überwiegend nicht aus München

Die Markt­ver­hältnisse zeigten, dass "Münchner Weißwürste" in der vorge­schriebenen lebens­mit­tel­recht­lichen Qualität seit Jahrzehnten mengenmäßig weit überwiegend aus anderen Regionen Bayerns und nicht aus München stammten. Die Ware "Münchner Weißwurst", so das Gericht, sei eine regionale, hauptsächlich südbayerische, jedoch keine allein auf den Herstellungsort München und seinen Landkreis beschränkte Spezialität.

Quelle: ra-online, Bundespatentgericht

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