18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 8281

Drucken
Beschluss18.04.2008Landgericht Düsseldorf21 T 38/08
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2008, 547Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2008, Seite: 547
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Landgericht Düsseldorf Beschluss18.04.2008

LG Düsseldorf: Wäschetrocknen in der Wohnung kann vom gewöhnlichen Mietgebrauch umfasst seinDas "Trocken­auf­kommen" muss sich aber im Rahmen des Üblichen halten

Es ist rechtswirksam nicht möglich über eine Hausordnung zu regeln, dass das Trocknen der Wäsche in der Wohnung untersagt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf hervor.

Das Landgericht Düsseldorf hatte über einen Prozess­kos­ten­hil­feantrag eines Mieters zu entscheiden. Dieser war von seinem Vermieter verklagt worden, das Wäschetrocknen in der Wohnung zu unterlassen. Eine Hausordnung, die eine Anlage zum Mietvertrag darstellte, enthielt das Verbot des Wäschetrocknens außerhalb des Trockenraumes.

Höchst­rich­terliche Entscheidung fehlt bisher

Das Landgericht Düsseldorf sprach dem Mieter Prozess­kos­tenhilfe zu. Es führte aus, dass höchst­rich­terlich noch nicht entschieden worden sei, ob Mietern das Trocknen von Wäsche innerhalb der Wohnung bei Vorhandensein eines dem Mieter zugänglichen Trockenraums im Haus nicht untersagt werden dürfe oder ob das Trocknen von Wäsche zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gehöre. Schließlich sei die Hausordnung grundsätzlich nur eine für das Verhalten der Mieter untereinander maßgebende "Rechtsordnung", meinte das Landgericht.

Trocknen im Rahmen des Üblichen ist erlaubt

Die Richter vertraten aber die Auffassung, dass das Trocknen von Wäsche auf Wäscheständern oder ähnlichem in der Wohnung vom gewöhnlichen Mietgebrauch umfasst sei, soweit sich das "Trocken­auf­kommen" im Rahmen des Üblichen halte.

Nur Entscheidung über Prozess­kos­tenhilfe

Das Landgericht Düsseldorf entschied nur über den Prozess­kos­ten­hil­feantrag des Mieters. In der Sache selbst, entschied das Amtsgericht Düsseldorf, Urteil v. 23.07.2008 - 53 C 1736/08 - - und gab dem Mieter Recht (siehe: Wäschetrocknen in der Wohnung erlaubt).

Quelle: ra-online (pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss8281

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI