Landgericht Darmstadt Urteil04.04.1984
Feuchtigkeitsschäden an Isolierglasfenstern berechtigten zur MietminderungErheblicher Mangel lag vor
Entstehen durch eintretende Feuchtigkeit Schäden an isolierverglasten Doppelfenstern, so berechtigt dies zur Mietminderung. Dies hat das Landgericht Darmstadt entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall drang ständig Feuchtigkeit zwischen den Scheiben und machte diese blind. Daraufhin minderte der Mieter den Mietzins.
Wohnwert war gemindert
Das Amtsgericht entschied zu Gunsten des Mieters. Aufgrund des erheblichen Mangels, war der Mieter zur Mietminderung berechtigt. Wenn auch die Feuchtigkeit mit der Zeit verdunstete, blieben doch dauerhafte Schlieren zwischen den Scheiben zurück. Das Gericht erschien es als nicht zweifelhaft, dass das den Wohnwert minderte.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 28.09.2012
Quelle: Landgericht Darmstadt, ra-online (zt/WuM 1985, 260/rb)