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18.01.2025  
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Dokument-Nr. 14195

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Urteil04.04.1984Landgericht Darmstadt7 S 397/83
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 1985, 260Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 1985, Seite: 260
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Landgericht Darmstadt Urteil04.04.1984

Feuch­tig­keits­schäden an Isolier­glas­fenstern berechtigten zur MietminderungErheblicher Mangel lag vor

Entstehen durch eintretende Feuchtigkeit Schäden an isolier­ver­glasten Doppelfenstern, so berechtigt dies zur Mietminderung. Dies hat das Landgericht Darmstadt entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall drang ständig Feuchtigkeit zwischen den Scheiben und machte diese blind. Daraufhin minderte der Mieter den Mietzins.

Wohnwert war gemindert

Das Amtsgericht entschied zu Gunsten des Mieters. Aufgrund des erheblichen Mangels, war der Mieter zur Mietminderung berechtigt. Wenn auch die Feuchtigkeit mit der Zeit verdunstete, blieben doch dauerhafte Schlieren zwischen den Scheiben zurück. Das Gericht erschien es als nicht zweifelhaft, dass das den Wohnwert minderte.

Quelle: Landgericht Darmstadt, ra-online (zt/WuM 1985, 260/rb)

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