21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 14193

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Urteil30.10.1984Amtsgericht Miesbach3 C 585/84
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 1985, 260Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 1985, Seite: 260
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Amtsgericht Miesbach Urteil30.10.1984

Trübe Isolier­glas­fenster stellen Mangel der Mietsache darMinderung von ,5 % bzw. 1 % gerechtfertigt

Trüben sich Isolier­glas­scheiben, so ist dies ein zur Minderung berechtigter Mangel. Dies hat das Amtsgericht Miesbach entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall trübten sich die Isolierscheiben in Wohnzimmer und Küche der Mieter.

Unbedeutende Herabsetzung des Gebrauchswerts

Das Amtsgericht hielt eine Minderungsquote von 1 % für die Wohnzim­mer­scheiben und von ,5 % für die Küchenscheibe für ausreichend, da der Gebrauchswert der Wohnung insgesamt nur unbedeutend herabgesetzt wurde.

Quelle: Amtsgericht Miesbach, ra-online (zt/WuM 1985, 260/rb)

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