18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ein Flugzeug am Himmel.

Dokument-Nr. 14158

Drucken
Urteil23.11.2011Landgericht Darmstadt25 S 142/11
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 2012, 877Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2012, Seite: 877
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Amtsgericht Darmstadt, Urteil08.06.2011, 301 C 256/10
ergänzende Informationen

Landgericht Darmstadt Urteil23.11.2011

Infor­ma­ti­o­ns­pflicht des Reise­ver­an­stalters bei Unmöglichkeit von Ausritten aufgrund des WettersKeine Haftung wegen schlechten Wetters

Ist wesentlicher Gegenstand einer Reiterreise die Durchführung von Ausritten und sind derartige Ausritte wegen des Wetters nicht möglich, so ist der Reise­ver­an­stalter verpflichtet, den Reisenden vor Reiseantritt auf diesen Umstand hinzuweisen. Dies hat das Landgericht Darmstadt entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall buchte der Kläger eine Reiterreise in Ungarn mit Ausritten in der Puszta. Nach Ankunft im Hotel teilte man ihm mit, dass Ausritte wetterbedingt nicht stattfinden könnten, da es zu viel geregnet hatte. Daraufhin reiste der Kläger wieder ab.

Verletzung der Infor­ma­ti­o­ns­pflicht stellt Reisemangel dar

Das Landgericht entschied, dass die Reise mangelhaft war, da der Reiseveranstalter seine Infor­ma­ti­o­ns­pflicht verletzt hat. Im Hinblick auf reise­ver­tragliche Schutz- und Treuepflichten nach §§ 242, 241 Abs. 1 BGB haben Reise­ver­an­stalter eine Vielzahl von Aufklärungs- und Informationspflichten. Zu diesen Pflichten gehört, dass der Reise­ver­an­stalter grundsätzlich ungefragt über alle für eine ordnungsgemäße Durchführung der Reise erforderlichen Umstände informiert, so etwa auch über nachteilige Umstände im Zielgebiet, welche nicht allgemein bekannt sind. Ihn trifft insofern auch eine Umwelt­be­ob­ach­tungs­pflicht. Er hat den Reisenden in angemessener Weise zeitnah und umfassend über die Witte­rungs­ver­hältnisse zu informieren. Dies kann durch entsprechende Angaben im Reiseprospekt geschehen. Dies geschah hier jedoch nicht.

Mangel­haf­tigkeit nicht aufgrund der Witte­rungs­ver­hältnisse

Die Mangel­haf­tigkeit der Reise war nicht aufgrund der Witte­rungs­ver­hältnisse gegeben. Der Reise­ver­an­stalter haftet nicht für die Witterung oder für witte­rungs­be­dingte Einschränkungen oder durch höhere Gewalt bedingte Quali­täts­einbußen der Reise.

Quelle: Landgericht Darmstadt, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil14158

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI