18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 33274

Drucken
Urteil23.06.2023Landgericht Darmstadt19a O 23/23
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2023, 752Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2023, Seite: 752
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Landgericht Darmstadt Urteil23.06.2023

Vermieter muss geleerte Mülltonne nicht sofort auf Grundstück zurückbringenAusnahme bei angekündigten besonders schwerem Unwetter

Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, nach der Leerung der Mülltonne diese sofort wieder auf sein Grundstück zurück zu bringen. Eine Ausnahme kann aber bestehen, wenn ein besonders schweres Unwetter angekündigt ist. Dies hat das Landgericht Darmstadt entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte der Eigentümer eines Mercedes im Jahr 2023 vor dem Landgericht Darmstadt gegen die Eigentümerin eines Mietshauses auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von fast 8.900 €. Der Kläger behauptete, dass sein Fahrzeug durch eine Mülltonne der Beklagten, die nach der Leerung zu lange ungesichert auf der Straße gestanden haben soll, beschädigt worden sei.

Kein Anspruch auf Schadensersatz

Das Landgericht Darmstadt entschied gegen den Kläger. Diesem stehe kein Anspruch auf Schadensersatz gemäß §§ 823 Abs. 1, 831 BGB zu. Die Beklagte habe ihre Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt. Grundsätzlich müsse ein Vermieter dafür Sorge tragen, dass die Müllcontainer standsicher sind. Die Standsicherheit werde gewährleistet, wenn Pedalbremsen genutzt werden. Wird ein Müllent­sor­gungs­un­ter­nehmen beauftragt, dürfe der Vermieter davon ausgehen, dass dieses sorgfältig arbeitet und die Feststellbremse festzieht. Zudem liege die Verantwortung für die nach der Leerung auf die Straße gestellten Müllcontainer beim Entsor­gungs­un­ter­nehmen.

Keine Pflicht zum sofortigen Verbringen der Müllcontainer auf Grundstück

Eine Verpflichtung, die geleerten Müllcontainer sofort wieder auf das Grundstück zu verbringen, bestehe nach Auffassung des Landgerichts nicht. Es sei ausreichend, wenn die Container im Laufe des Leerungstages wieder zurückgestellt werden. Etwas anderes könne dann gelten, wenn ein besonders schweres Unwetter angekündigt wurde, bei dem ausgegangen werden müsse, dass die Müllcontainer ohne eine über die Feststellbremse hinausgehende Sicherung Schäden verursachen würden. Das Vorliegen eines solchen Unwetters habe der Kläger nicht nachweisen können. Er habe noch nicht einmal nachweisen können, dass sein Fahrzeug gerade durch Mülltonnen der Beklagten beschädigt wurde.

Quelle: Landgericht Darmstadt, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil33274

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI