15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 3264

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Landgericht Coburg Beschluss04.08.2006

Autowaschanlage - bei ordnungsgemäßer Anlage keine Haftung für Spoilerabriss

Wenn beim Waschen in einer ordnungsgemäß funkti­o­nie­renden Autowaschanlage der Spoiler abreißt, kann der Eigentümer des Fahrzeugs keinen Ersatz vom Betreiber der Anlage verlangen. Das hat das Landgericht Coburg entschieden.

Ein Sachver­ständiger hatte festgestellt, dass die Anlage auf dem aktuellen Stand der Technik war.

Siehe zum Fall ausführlich die Entscheidung der Vorinstanz:

AG Coburg, Urt. v. 10.04.2006 - 12 C 462/04 -

Quelle: ra-online

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