24.11.2024
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Sie sehen einen Gerichtshammer, der auf verschiedenen Geldscheinen liegt.

Dokument-Nr. 7361

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Landgericht Coburg Urteil04.11.2008

Vereinbarung zwischen geschiedenen Eheleuten über die Abzahlung von offenen Krediten ist gegenüber der Bank ohne RelevanzZur Frage, ob man für Ehe-Darlehen auch nach der Scheidung haftet, wenn eigentlich der andere Partner dafür aufkommen wollte

Wer nach der Scheidung mit seinem Ex-Partner eine Vereinbarung trifft, nach der jeder bestimmte offene gemeinsam aufgenommene Kredite tilgen soll, kann sich, wenn sich der andere Partner hieran nicht hält, nicht gegenüber der Bank auf diese Vereinbarung berufen. Das Vertrags­ver­hältnis zur Bank wird durch eine solche Vereinbarung nicht berührt, solange diese ihre Kreditnehmer nicht aus der Haftung entlassen hat. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg hervor.

Durch die Scheidung wird zwar die Ehe beendet, nicht aber die Haftung für Bankdarlehen, die man gemeinsam mit der/dem Verflossenen aufgenommen hat. Daran ändert auch die Erklärung des anderen Partners, er werde die Schulden bezahlen, nichts.

Sachverhalt

Anfang 2004 hatten der Beklagte und seine damalige Ehefrau bei der klagenden Bank 21.000 € aufgenommen. Als die Ehe 2006 auseinander ging, vereinbarten die Ehegatten, dass die Frau diesen Kredit zurückführt und der Beklagte zwei weitere Darlehen aus der Ehezeit bei anderen Kredi­t­in­stituten. Das teilten sie der Bank mit. Die Frau kam ihren Zahlungs­ver­pflich­tungen jedoch nicht nach, so das die Bank das Darlehen schließlich kündigte und vom Ehemann die noch offenen rund 16.400 € verlangte. Der meinte, wegen der Absprache mit seiner Ex-Ehefrau nicht zahlen zu müssen.

Gerichtsentscheidung

Damit irrte er jedoch gründlich. Das Landgericht Coburg führte aus, dass allein das Vertrags­ver­hältnis zwischen Bank und Beklagtem maßgeblich ist, nicht eine interne Absprache zwischen den Ehegatten. Die Bank hatte ihren Schuldner aber gerade nicht aus der Haftung entlassen. Die bloße Mitteilung der Eheleute, wie sie die monatlichen Zahlungen zwischen sich aufgeteilt hatten, führte nicht zur Schuldbefreiung gegenüber der Bank. Der Mann kann sich Zahlungen an die Bank lediglich bei seiner Ex-Frau "wieder holen" - wenn dort etwas zu holen ist.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Coburg vom 30.01.2009

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