15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
ergänzende Informationen

Landgericht Coburg Urteil19.07.2011

Fehlinvestition: Immobi­li­en­käufer hat keinen Anspruch auf Schadensersatz nach Kauf einer unrentablen Eigen­tums­wohnungGericht verneint Falschberatung seitens der Wirtschafts­be­ra­tungs­ge­sell­schaft

Das Landgericht Coburg hat die Klage eines Ehepaars gegen eine vermittelnde Wirtschafts­be­ra­tungs­ge­sell­schaft und den dort tätigen Berater wegen angeblicher Falschberatung beim Kauf einer Eigen­tums­wohnung abgewiesen.

Die Eheleute des zugrunde liegenden Falls standen im Jahr 2003 in Geschäfts­be­ziehung mit der später verklagten Wirtschafts­be­ra­tungs­ge­sell­schaft. Dort teilten sie mit, dass sie am Kauf einer vermieteten Eigentumswohnung interessiert seien. Daraufhin stellte ihnen der bei der Wirtschafts­be­ra­tungs­ge­sell­schaft tätige Mitarbeiter eine Eigen­tums­wohnung in Berlin vor. Diese kauften die Eheleute für 60.600 Euro, wovon sie 50.000 Euro mittels Kredit finanzierten.

Ehepaar beanstandet Falschberatung durch Wirtschafts­be­ra­tungs­ge­sell­schaft

Die Eheleute behaupteten, falsch beraten worden zu sein. Ihnen sei zugesichert worden, dass beim Kauf der Eigen­tums­wohnung keine wesentliche finanzielle Belastung auf sie zukommen werde. Die garantierte Miete fließe ihnen absprachewidrig nicht vollständig zu, da hiervon nicht auf den Mieter umlagefähige Kosten abgezogen würden. Die Eheleute gaben an, ihnen sei eine ausgebliebene erhebliche Wertsteigerung zugesagt worden. Insgesamt wäre die Wohnung völlig überteuert.

Wirtschafts­be­ra­tungs­ge­sell­schaft beteuert ordnungsgemäße Aufklärung über Chancen und Risiken per Prospekt

Die Beklagten gaben an, dass sie den Klägern keine Zusicherungen gemacht hätten. Über Chancen und Risiken seien die Eheleute durch einen Prospekt aufgeklärt worden. Die Eheleute hätten auch eine Notiz über das Vermitt­lungs­ge­spräch unterschrieben, aus der sich der Inhalt der Beratung ergebe.

Keine Haftung des Vermittlers – Beratungs­vertrag wurde mit Wirtschafts­be­ra­tungs­ge­sell­schaft abgeschlossen

Das Landgericht Coburg wies die Klage ab. Hinsichtlich der Klage gegen den Vermittler persönlich stellte es fest, dass der Beratungs­vertrag nur mit der Wirtschafts­be­ra­tungs­ge­sell­schaft zustande gekommen ist. Eine Ausnahme, nach der der Vermittler aufgrund Inanspruchnahme persönlichen Vertrauens selbst haften könnte, lag nicht vor.

Im Prospekt prognostizierte Angaben hinsichtlich des Wertzuwachses realistisch

Auch eine Haftung der Wirtschafts­be­ra­tungs­ge­sell­schaft verneinte das Landgericht Coburg. Aus den Beratungs­un­terlagen ergab sich für das Gericht, dass vom garantierten Mietzins nicht umlagefähige Instand­hal­tungs­rü­cklagen und Verwal­tungs­kosten abzuziehen sind. Die Kläger konnten nicht damit rechnen, dass ihnen der garantierte Mietzins ungeschmälert zukommt. Hinsichtlich des Wertzuwachses beurteilte das Gericht die prognos­ti­zierten Angaben im Prospekt als damals realistisch. Es liegt im Wesen einer Prognose, dass diese sich nicht erfüllen muss. Daher wies das Gericht die Klage der Immobi­li­en­käufer ab. Die gegen dieses Urteil geführte Berufung der Eheleute blieb ebenfalls erfolglos. Das Oberlan­des­gericht Bamberg hielt die Entscheidung des Landgerichts Coburg für zutreffend.

Quelle: Landgericht Coburg/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil12986

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI