21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen verschiedene Szenen aus der Wirtschaftswelt und ein zentrales Paragrafenzeichen.

Dokument-Nr. 24920

Drucken
ergänzende Informationen

Landgericht Braunschweig Urteil29.09.2017

Wilkinson darf keine günstigeren Ersatzklingen für Nassra­sie­rer­system "Mach 3" von Gillette anbietenBei Zuwider­hand­lungen droht Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro

Das Landgericht Braunschweig hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes einem Konkur­renz­konzern auf Antrag des Unternehmens "The Gillette Company", verboten, im Bereich der Bundesrepublik Deutschland Klingen­ein­heiten anzubieten oder in den Verkehr zu bringen, die mit dem Nassra­sie­rer­system "Mach 3" kompatibel sind. Sofern die beklagten Unternehmen, darunter auch die "Wilkinson Sword GmbH", dagegen verstoßen, droht ihnen u. a. ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist Inhaberin des europäischen Patents EP 1 306 172 B1, welches dem Schutz von Teilen des Nassrasierers "Mach 3" dient. Dabei steht insbesondere die Verbindung der Klingen mit dem Handgriff des Rasierers im Vordergrund. Die beklagten Unternehmen haben Rasier­klin­genköpfe auf den Markt gebracht, die ebenfalls mit dem Handgriff des Nassrasierers "Mach 3" kompatibel sind. Die Klingen werden u. a. von großen Drogerieketten deutlich günstiger angeboten.

LG bejaht Verletzung der Schutzrechte von Gillette

Das Landgericht Braunschweig entschied, dass das Produkt der Beklagten das Schutzrecht der Klägerin verletze. Die Rasier­klin­gen­einheit weise die in dem Patent beschriebenen Merkmale auf. Dem Erlass einer einstweiligen Verfügung stehe auch nicht entgegen, dass derzeit eine Nichtig­keitsklage beim Bundespatentamt anhängig sei, mit dem Ziel das streitige Patent zu vernichten. Daraus folge zwar, dass die Kammer sich im Hinblick auf die weitreichenden wirtschaft­lichen Konsequenzen der nunmehr vorläufig getroffenen Entscheidung mit der Frage auseinander setzen müsse, ob das Patent Bestand habe. Jedoch sieht das Gericht entgegen dem Vorbringen der Beklagten keine Anhaltspunkte, die das Vertrauen in den Rechtsbestand des geprüften Schutzrechts erschüttern. Es hat sich insbesondere mit den einzelnen Entge­gen­hal­tungen ausein­an­der­gesetzt und auch hervorgehoben, dass dieses Patent seit 19 Jahren Bestand habe.

Vorhandene Rasier­klin­gen­ein­heiten sind an Gerichts­voll­zieher zu übergeben

Neben der Festsetzung eines Ordnungsgeldes bei Zuwider­hand­lungen, ordnete das Gericht zudem an, entsprechende Rasier­klin­gen­ein­heiten an einen Gerichts­voll­zieher herauszugeben. Dem weiteren Antrag der Klägerin, die bereits ausgelieferten Produkte zurückrufen zu lassen, ist das Gericht nicht nachgekommen.

Quelle: Landgericht Braunschweig/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil24920

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI