21.11.2024
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Dokument-Nr. 28813

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Urteil09.01.2020Landgericht Bonn17 O 323/19
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • AnwBl 2020, 306Zeitschrift: Anwaltsblatt (AnwBl), Jahrgang: 2020, Seite: 306
  • MDR 2020, 572Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2020, Seite: 572
  • WuM 2020, 293Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2020, Seite: 293
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Landgericht Bonn Urteil09.01.2020

Zwei blaue Haken bei WhatsApp bedeutet Eingang der Nachricht auf Gerät des Empfängers und Öffnung der NachrichtZugang einer WhatsApp-Nachricht

Die zwei blauen Haken bei WhatsApp bedeuten, dass die Nachricht auf dem Gerät des Empfängers eingegangen ist und die Nachricht geöffnet wurde. Damit ist spätestens zu diesem Zeitpunkt von einem Zugang der Nachricht auszugehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bonn hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall waren die Verkäufer eines Grundstücks im August 2019 wegen ausbleibender Kaufpreis­zahlung vom Kaufvertrag zurückgetreten. Nunmehr sollte der Käufer angeben, an welchen Terminen eine Hausbe­sich­tigung durchgeführt werden könnte. Der Käufer versandte die Termins­vor­schläge über WhatsApp, da die Parteien dieses Kommu­ni­ka­ti­o­ns­mittel schon benutzt hatten. Die Grund­s­tücks­ver­käufer stritten aber ab, je die Nachricht erhalten zu haben. Jedoch zeigte ein Screenshot vom Handy des Käufers, dass die Nachricht mit zwei blauen Haken markiert war. Im anschließenden Prozess ging es unter anderem um die Frage, ob die Nachricht bei den Grund­s­tücks­ver­käufern angekommen war.

Zugang der WhatsApp-Nachricht

Das Landgericht Bonn führte zum Fall aus, dass eine Willen­s­er­klärung dann zugeht, wenn sie so in den Bereich des Empfängers gelangt, dass dieser unter normalen Umständen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen. Danach gehen WhatsApp-Nachrichten zu, wenn sie das Empfangsgerät des Adressaten erreichen und dort unter normalen Umständen dauerhaft und abrufbar gespeichert werden und der Empfänger grundsätzlich diesen Kommu­ni­ka­ti­onsweg eröffnet hatte. So lag der Fall hier.

Zwei blaue Haken spricht für Öffnung der Nachricht

Nicht stimmen könne die Behauptung der Grund­s­tücks­ver­käufer, die Nachricht nicht erhalten zu haben, so das Landgericht. Denn die Nachricht war mit zwei blauen Haken gekennzeichnet. Dies spreche dafür, dass die Nachricht auf dem Gerät des Empfängers eingegangen und auch von diesem geöffnet worden ist.

Quelle: Landgericht Bonn, ra-online (vt/rb)

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