21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Vertrag, der gerade unterzeichnet wird und davor die ilhouetten von zwei Personen.
ergänzende Informationen

Landgericht Bochum Urteil16.03.2016

VW-Schum­mel­software: VW-Pkw mit manipulierter Software kann nicht an Händler zurückgegeben werdenKlage im Rechtsstreit um die Rückgabe eines VW-Pkw mit sogenannter "Schum­mel­software" abgewiesen

Ist ein Pkw der Marke VW Tiguan mit einer sogenannten "Schum­mel­software" ausgestattet, so ist das Fahrzeug zwar mit einem Mangel behaftet. Jedoch ist dieser angesichts des geringen Kostenaufwands zur Mangel­be­sei­tigung nur unerheblich, so dass ein Rücktrittsrecht nach § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ausgeschlossen ist. Dies hat das Landgericht Bochum entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kaufte sich ein Autoliebhaber im Juni 2014 einen VW Tiguan. Nachfolgend erfuhr der Käufer, dass das Fahrzeug mit einer sogenannten "Schum­mel­software" ausgestattet war. Er erklärte daher im Oktober 2015 den Rücktritt vom Kaufvertrag und verlangte den Kaufpreis in Höhe von 37.827 Euro zurück. Da sich der Autohändler weigerte, kam der Fall vor Gericht.

Kein Rücktrittsrecht aufgrund Unerheblichkeit des Mangels

Das Landgericht Bochum entschied gegen den Käufer. Ihm habe kein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag zugestanden. Zwar sei das Fahrzeug mangelbehaftet gewesen, da die "Schum­mel­software" dafür gesorgt habe, dass das Fahrzeug im Prüfstands­betrieb andere Emissionswerte vorgetäusacht habe, als es im normalen Straßenverkehr habe einhalten können. Jedoch sei der Mangel als unerheblich zu werten gewesen, sodass ein Rücktrittsrecht nach § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ausgeschlossen gewesen sei.

Kosten für Mangel­be­sei­tigung fallen unter sogenannte "Bagatellgrenze"

Die Kosten der vom Kraft­fahrt­bun­desamt genehmigten Mangel­be­sei­tigung haben unter der sogenannten "Bagatellgrenze" von einem Prozent des Kaufpreises gelegen, so das Landgericht. Daher sei der Mangel als nur geringfügig einzustufen gewesen.

Quelle: Landgericht Bochum, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil22362

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI