03.12.2024
03.12.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 34118

Drucken
ergänzende Informationen

Landgericht Berlin Beschluss13.06.2023

Unwirksame Schönheits­reparatur­klausel bei Pflicht zum Streichen der "Fenster, Balkontüren und Außentüren von innen"Keine Pflicht zum Streichen der Fenster und Balkontüren von außen

Regelt eine Schönheits­reparatur­klausel, dass die "Fenster, Balkontüren und Außentüren von innen" zu streichen sind, so ist diese wegen einer unangemessenen Benachteiligung der Mieter gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. Denn sie kann so verstanden werden, dass eine Pflicht zum Streichen der Fenster und Balkontüren von außen besteht. Dies wäre unzulässig. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Landgericht Berlin im Jahr 2023 darüber zu entscheiden, ob eine Schönheitsreparaturklausel wirksam ist, welche dem Mieter auferlegt die "Fenster, Balkontüren und Außentüren von innen" zu streichen.

Unwirksamkeit der Schön­heits­re­pa­ra­tur­klausel wegen unangemessener Benachteiligung

Das Landgericht Berlin entschied, dass die Schön­heits­re­pa­ra­tur­klausel wegen unangemessener Benachteiligung der Mieter gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam sei. Denn die Klausel könne so verstanden werden, dass eine Pflicht zum Streichen der Fenster und Balkontüren von außen bestehe. Es werde nicht deutlich, dass sich die Beschränkung auf den Innenbereich nicht nur auf die Außentüren, sondern auch auf die Fenster und Balkontüren bezieht. Aus Sicht eines verständigen Mieters sei der Zusatz "von innen" am Ende der Aufzählung nicht erkennbar auf sämtliche in diesem Teil der Klausel angeführten Bereiche bezogen. Eine Pflicht zum Streichen der Fenster und Balkontüren von außen bestehe nicht.

Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2024, 350/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss34118

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI