18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 22521

Drucken
Urteil17.03.2016Landgericht Berlin65 S 289/15
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2016, 285Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2016, Seite: 285
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil02.07.2015, 8 C 39/15
ergänzende Informationen

Landgericht Berlin Urteil17.03.2016

Fristlose Kündigung nach zu Unrecht von Mietern geforderter Vertragsstrafe bei Verzögerung von Instandsetzungs­arbeiten unzulässigRechte und Pflichten gegenüber Mietern im Zusammenhang mit geplanten Instandsetzungs­arbeiten

Das Landgericht Berlin hatte sich mit der Frage zu befassen, welche Rechte und Pflichten gegenüber Mietern im Zusammenhang mit geplanten Instandsetzungs­arbeiten bei Wohnraum­miet­verhältnissen bestehen.

Im zugrunde liegenden Fall wollte der Vermieter die von Schwamm befallene Wohnung der Mieter sanieren. Den Mietern war dieses Vorhaben aufgrund eines Schreibens des beauftragten Architekten bereits seit einiger Zeit bekannt gewesen. Sie wandten sich deshalb am 8. September 2014 an die Hausverwaltung und baten um nähere Informationen u.a. zu Art und Dauer der Maßnahmen. Erst mit Schreiben vom 29. Oktober 2014 antwortete der Vermieter und teilte mit, dass die Arbeiten am 10. November 2014 beginnen und voraussichtlich drei Wochen dauern würden. Für diesen Zeitraum würde den Mietern eine anderweitige Unterkunft zur Verfügung gestellt werden. Mit weiterem Schreiben vom 4. November 2014 präzisierte der Vermieter die Art der auswärtigen Unterbringung. Das Antwort­s­chreiben der Mieter vom 6. November 2014, in dem sie u.a. darum baten, den Bauablaufplan mitzuteilen und eine Vertragsstrafe für den Fall der Verzögerung des Rückzugs zu vereinbaren, nahm der Vermieter zum Anlass einer fristlosen Kündigung und erhob nachfolgend Räumungsklage, die ohne Erfolg blieb.

Zeitdruck hinsichtlich Instand­set­zungs­a­r­beiten kann nicht Mietern angelastet werden

Das Landgericht Berlin entschied in dem Berufungsurteil ebenso wie schon das Amtsgericht in erster Instanz, dass das Verhalten der Mieter aufgrund der Gesamtumstände nicht dazu führe, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Mietver­hält­nisses nicht mehr zugemutet werden könne. Dem Schreiben des Mieters vom 6. November 2014 lasse sich nicht entnehmen, dass die Mieter die Sanie­rungs­a­r­beiten grundsätzlich verweigern würden. Angesichts des Stellenwertes des Besitzrechtes der Mieter an ihrer Wohnung hätten sie ein berechtigtes Interesse an näheren Informationen. Der Zeitdruck könne nicht den Mietern angelastet werden, sondern diesen müsse sich der Vermieter als eigene Pflicht­ver­letzung anrechnen lassen. Allein die - nicht berechtigte - Forderung der Mieter, eine Vertragsstrafe zu vereinbaren, begründe für sich genommen nicht den Vorwurf einer erheblichen Pflicht­ver­letzung, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen könne.

Quelle: Landgericht Berlin/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil22521

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI