18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 32158

Drucken
Urteil17.03.2022Landgericht Berlin65 S 211/21
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2022, 743Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2022, Seite: 743
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil16.12.2020, 215 C 317/19
ergänzende Informationen

Landgericht Berlin Urteil17.03.2022

Beweislast für mitvermieteten Teppich liegt beim MieterNachweis durch Mietvertrag oder Überg­a­be­pro­tokoll

Beansprucht ein Wohnungsmieter die Instandsetzung des Teppichbodens, so muss er beweisen können, dass der Teppich mitvermietet wurde. Dies kann etwa durch den Mietvertrag oder das Überg­a­be­pro­tokoll geschehen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte die Mieterin einer Wohnung in Berlin im Jahr 2019 vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg unter anderem auf Instandsetzung des Teppichbodens. Die Vermieterin stritt ab, dass der Teppich mitvermietet wurde. Da die Mieterin nicht das Gegenteil nachweisen konnte, verneinte das Amtsgerichts den Instand­set­zungs­an­spruch. Dagegen richtete sich die Berufung der Mieterin.

Mieter muss Mitvermietung des Teppichbodens nachweisen können

Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Ein Anspruch auf Instandsetzung des Teppichbodens bestehe nicht. Zwar sei ein Vermieter nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB verpflichtet, den zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand der Mietsache während der Mietzeit zu erhalten. Jedoch hätte dazu die Mieterin nachweisen müssen, dass der Teppich mitvermietet wurde. Dies könne durch den Mietvertrag oder das Übergabeprotokoll geschehen. Der Mietvertrag ergab insoweit jedoch keine Anhaltspunkte. Ein Überg­a­be­pro­tokoll hatte die Mieterin nicht vorgelegt.

Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil32158

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI