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- GE 2017, 1479Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2017, Seite: 1479
Amtsgericht Berlin-Neukölln Urteil14.11.2017
Keine Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht des Vermieters für eine lediglich zur Nutzung überlassene EinbauküchePflicht zur Beseitigung eines Mangels nur bei vermieteten Gegenständen
Ist eine Einbauküche nach dem Mietvertrag lediglich zur Nutzung überlassen, so trifft dem Vermieter keine Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht. Er ist vielmehr zur Beseitigung eines Mangels nur bei vermieteten Gegenständen verpflichtet. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagten die Mieter einer Wohnung gegen ihre Vermieterin auf Reparatur eines defekten Kühlschranks und einer defekten Geschirrspülmaschine. Die Vermieterin lehnte eine Reparatur ab und verwies zur Begründung auf den Mietvertrag, wonach die Einbauküche lediglich zur Nutzung überlassen wurde und eine Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht nicht besteht.
Amtsgericht und Landgericht verneinen Anspruch auf Verlegung
Das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschied gegen die Mieter. Ihnen stehe kein Anspruch auf Reparatur des Kühlschranks und der Geschirrspülmaschine zu. Denn dazu wäre erforderlich, dass ein Mangel an der Mietsache vorliege, für den die Vermieterin eine Instandsetzungspflicht treffe. Der Kühlschrank und die Geschirrspülmaschine seien aber nicht Teil der Mietsache.
Einbauküche nicht Teil der Mietsache
Zwar könne im Zweifel angenommen werden, so das Amtsgericht, dass eine in der Mietsache befindliche Einbauküche auch mitvermietet sei. Ein solcher Fall liege aber hier angesichts der Regelung im Mietvertrag nicht vor. Die Einbauküche sei danach nicht mitvermietet, sondern lediglich zur Nutzung überlassen. Die Regelung sei zudem nicht unwirksam. Es sei unbedenklich, wenn der Vermieter eine Einbauküche lediglich zur Nutzung überlasse, da er nicht zu Bereitstellung einer Einbauküche im Rahmen des Wohnraummietverhältnisses verpflichtet sei.
Anspruch auf Beseitigung der Einbauküche
Nach Ansicht des Amtsgerichts können die Mieter statt eines Anspruchs auf Reparatur der defekten Geräte einen Anspruch auf Beseitigung durchsetzen, um die Geräte durch eigene zu ersetzen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 04.01.2018
Quelle: Amtsgericht Berlin-Neukölln, ra-online (zt/GE 2017, 1479/rb)
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