18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 22034

Drucken
Urteil02.10.2015Landgericht Berlin65 S 184/15
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2015, 735Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2015, Seite: 735
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil31.03.2015, 14 C 179/14
ergänzende Informationen

Landgericht Berlin Urteil02.10.2015

Fehlende Abrechnung von Betriebskosten: Nach Eigen­tü­mer­wechsel kann Mieter trotz Weiterbestehens des Mietvertrags Rückzahlung geleisteter Vorschüsse verlangenZurück­behaltungs­recht aufgrund Eigen­tü­mer­wechsel wirkungslos

Erstellt der Vermieter nicht fristgerecht eine Betriebs­kosten­abrechnung, so kann der Mieter auch dann die Rückzahlung geleisteter Vorschüsse verlangen, wenn es zu einem Eigen­tü­mer­wechsel gekommen ist. In diesem Fall bleibt der Mietvertrag zwar weiter bestehen, jedoch ist das Zurück­behaltungs­recht an den Vorschüssen wirkungslos, da der neue Vermieter für vergangene Abrechnungs­zeit­räume nicht zuständig ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall erstellte der Vermieter einer Wohnung nicht rechtzeitig die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2011. Die Mieter verlangten aufgrund dessen die Rückzahlung der geleisteten Vorschüsse in Höhe von 1.200 Euro. Da der Vermieter sich weigerte, erhoben die Mieter Klage.

Amtsgericht weist Zahlungsklage der Mieter zurück

Das Amtsgericht Berlin-Köpenick wies die Zahlungsklage der Mieter zurück. Ein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Neben­kos­ten­vor­schüsse für das Jahr 2011 habe nicht bestanden, da das Mietverhältnis noch nicht beendet gewesen sei. Gegen diese Entscheidung legten die Mieter Berufung ein. Zwischen­zeitlich ist es zudem zu einem Eigentümerwechsel gekommen.

Landgericht bejaht Rückzah­lungs­an­spruch

Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Mieter und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Zwar sei es richtig, dass ein Mieter im Falle einer nicht fristgerechten Abrechnung der Betriebskosten in einem bestehenden Mietvertrag nicht die Rückzahlung der geleisteten Abschlagszahlungen verlangen könne. Vielmehr stehe dem Mieter in diesem Fall ein Zurückbehaltungsrecht an den laufenden Neben­kos­ten­vor­schüssen zu (BGH, Urt. v. 29.03.2006 - VIII ZR 191/05 -). Der vorliegende Fall sei angesichts des Eigen­tü­mer­wechsels jedoch inzwischen anders zu beurteilen gewesen.

Zurück­be­hal­tungsrecht gegenüber Alt-Vermieter wirkungslos

Mit dem Eigen­tü­mer­wechsel sei der alte Vermieter aus dem Mietvertrag ausgeschieden, so das Landgericht. Bezogen auf ihn sei somit das Mietverhältnis quasi beendet und die Ausübung des Zurück­be­hal­tungs­rechts damit wirkungslos gewesen. Zwar sei der alte Vermieter weiterhin für die Abrechnung der vergangenen Zeiträume zuständig gewesen. Ihm stehe aber kein Anspruch auf die laufenden Neben­kos­ten­vor­schüsse zu. Die Mieter haben daher durch das Zurück­be­hal­tungsrecht keinen Druck auf den Vermieter ausüben können.

Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/WuM 2015, 735/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil22034

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI