18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 17001

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Beschluss18.12.1990Landgericht Berlin64 T 187/90
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MM 1991, 194Zeitschrift: Mietrechtliche Mitteilungen. Beilage zu Mieter Magazin (MM), Jahrgang: 1991, Seite: 194
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ergänzende Informationen

Landgericht Berlin Beschluss18.12.1990

Duschen mit störanfälliger Warm­wasser­versorgung rechtfertigt Mietminderung von 5 %Landgericht Berlin stärkt Mieterrechte

Kann ein Mieter nicht störungsfrei warm duschen, ist er zu einer Mietminderung von 5 % berechtigt. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob der Mieter einer Wohnung seine Miete mindern darf, wenn er nicht störungsfrei warm duschen kann.

Recht zur Mietminderung bestand

Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten des Mieters. Könne dieser nämlich nicht störungsfrei warm duschen, rechtfertige dies eine Mietminderung von 5 %.

Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/MM 1991, 194/rb)

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