Landgericht Berlin Beschluss18.12.1990
Duschen mit störanfälliger Warmwasserversorgung rechtfertigt Mietminderung von 5 %Landgericht Berlin stärkt Mieterrechte
Kann ein Mieter nicht störungsfrei warm duschen, ist er zu einer Mietminderung von 5 % berechtigt. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob der Mieter einer Wohnung seine Miete mindern darf, wenn er nicht störungsfrei warm duschen kann.
Recht zur Mietminderung bestand
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten des Mieters. Könne dieser nämlich nicht störungsfrei warm duschen, rechtfertige dies eine Mietminderung von 5 %.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 17.10.2013
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/MM 1991, 194/rb)