21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 12463

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Urteil28.11.1986Amtsgericht Köln221 C 85/86
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 1987, 271Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 1987, Seite: 271
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Amtsgericht Köln Urteil28.11.1986

Mietminderung bei nicht funkti­o­nie­render DuscheMietmangel

Kann ein Mieter in seiner Wohnung die Dusche nicht nutzen, so ist er berechtigt, die Miete um 1/6 zu mindern. Dies entschied das Amtsgericht Köln.

Im zugrunde liegenden Fall verklagte ein Vermieter seinen Mieter auf Nachzahlung von 100,- DM. Um diesen Betrag hatte der Mieter die Miete gemindert, weil die Dusche nicht funktionierte. Das Gericht hielt eine Mietminderung in Höhe von 1/6 für angemessen.

Quelle: ra-online, Amtsgericht Köln (zt/pt)

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