Amtsgericht Köln Urteil28.11.1986
Mietminderung bei nicht funktionierender DuscheMietmangel
Kann ein Mieter in seiner Wohnung die Dusche nicht nutzen, so ist er berechtigt, die Miete um 1/6 zu mindern. Dies entschied das Amtsgericht Köln.
Im zugrunde liegenden Fall verklagte ein Vermieter seinen Mieter auf Nachzahlung von 100,- DM. Um diesen Betrag hatte der Mieter die Miete gemindert, weil die Dusche nicht funktionierte. Das Gericht hielt eine Mietminderung in Höhe von 1/6 für angemessen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 13.02.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Köln (zt/pt)