21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 14277

Drucken
ergänzende Informationen

Landgericht Berlin Urteil25.01.1991

Ausfall der Heizung in den Monaten März und April berechtigt zu einer MietminderungAußerhalb der Heizperiode ist die mangelnde Beheizbarkeit in der Regel unbeachtlich

Fällt in den Monaten März und April die Heizung aus, so rechtfertigt dies eine Mietminderung. Für die Monate Mai bis Juli besteht ein solches Recht grundsätzlich nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Beklagte war Mieterin einer Mietwohnung. Während der Monate März, April und Mai bis Juli fiel die Heizung mit Ausnahme der Küche in der gesamten Wohnung aus. Daraufhin minderte die Beklagte ihre Miete. Dies akzeptierte der Vermieter nicht und klagte auf Zahlung des Mietzinses.

Minderungsrecht für die Monate März und April bestand

Das Landgericht Berlin entschied, dass der Beklagten für die Monate März und April ein Minderungsrecht zu stehe. Die mangelhafte Beheizbarkeit einer Wohnung rechtfertige jedenfalls in der Heizperiode eine Mietminderung. Der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung sei in den Wintermonaten wegen des Ausfalls der Heizung nur eingeschränkt nutzbar gewesen.

Minderungsquote von 50 % gerechtfertigt

Das Landgericht hielt auch unter Berück­sich­tigung von Tempe­ra­tur­schwan­kungen eine Minderungsquote von 50 % für angemessen (vgl. LG Hamburg, Urteil v. 15.05.1975 - 7 O 80/74 - = WuM 1976, 10). Darauf entfielen für das Wohn- und Schlafzimmer 20 % und für Diele und Bad je 5 %.

Kein Minderungsrecht für die Monate Mai bis Juli

Für die Monate Mai bis Juli bestehe nach Auffassung des Landgerichts kein Recht zur Mietminderung. die unzureichende Beheizbarkeit einer Wohnung wirke sich lediglich in den kalten Monaten aus. Nach Ablauf der Heizperiode müsse jeweils dargelegt werden, an welchen Tagen es so kalt gewesen sei, dass eine Beheizung notwendig gewesen sei. Dazu habe die Beklagte hier aber nichts vorgetragen.

Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 1991, 351/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil14277

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI