18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 26867

Drucken
ergänzende Informationen

Landgericht Berlin Urteil13.04.2018

Einmalige Baumfällkosten stellen keine Betriebskosten darKeine Umlage der Kosten auf Wohnungsmieter

Die einmaligen Kosten einer Baumfällung stellen keine Betriebskosten dar. Die Baumfällkosten können daher nicht auf den Wohnungsmieter umgelegt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall mussten die Mieter einer Wohnung nach der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2014 eine Nachzahlung von fast 2.000 Euro leisten. In der Abrechnung enthalten waren die Kosten für die Entfernung einer abgestorbenen Birke. Die Mieter waren mit der Umlage der Baumfällkosten nicht einverstanden. Da es zum Streit kam, erhob die Vermieterin schließlich Klage auf Zahlung.

Baumfällkosten sind keine Betriebskosten

Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Mieter. Die Baumfällkosten seien nicht als Betriebskosten umlagefähig, da es sich nicht um laufende Aufwendungen für das Mietverhältnis handele. Die Entfernung der Birke stelle eine einmalige Aufwendung und keine wiederkehrend Aufwendung während der Dauer des Mietver­hält­nisses dar.

Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2018, 1462/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil26867

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI