15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 24039

Drucken
Urteil01.09.2016Landgericht Berlin6 O 70/16
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2017, 174Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2017, Seite: 174
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Landgericht Berlin Urteil01.09.2016

Keine unzulässige Übersicherung bei freiwilliger Abgabe einer Bürgschaft durch DrittenKein Anspruch des Dritten auf Herausgabe der Bürgschafts­urkunde

Gibt ein Dritter ohne Zwang und somit freiwillig eine Bürgschaft ab, damit eine befreundete und vermögenslose Mieterin eine Wohnung erhält, so liegt keine unzulässige Übersicherung im Sinne von § 551 Abs. 4 BGB vor, wenn zugleich eine Kaution in Höhe der dreifachen Nettokaltmiete vereinbart wurde. In diesem Fall kann der Dritte nicht die Herausgabe der Bürgschafts­urkunde verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2015 gab ein Mann eine selbst­schuld­ne­rische Bürgschaft ab, damit eine befreundete und vermögenslose Mieterin eine Zwei-Zimmer-Wohnung anmieten konnte. Als weitere Mietsicherheit hatte die Mieterin jedoch gegenüber der Vermieterin eine Kaution in Höhe der dreifachen Nettokaltmiete geleistet. Aufgrund dessen nahm der Bürge nachträglich eine Übersicherung an und klagte auf Herausgabe der Bürgschafts­urkunde.

Kein Anspruch auf Herausgabe der Bürgschafts­urkunde

Das Landgericht Berlin entschied gegen den Kläger. Ihm habe kein Anspruch auf Herausgabe der Bürgschafts­urkunde zugestanden, da eine unzulässige Übersicherung gemäß § 551 Abs. 4 BGB nicht vorgelegen habe.

Keine unzulässige Übersicherung

Es habe an einer unzulässigen Übersicherung gefehlt, so das Landgericht, da der Kläger die Bürgschaft freiwillig angeboten habe. Gibt unaufgefordert ein Dritter dem Vermieter eine Bürgschaft unter der Bedingung, dass ein Wohnraum­miet­vertrag zustande kommt, und wird dadurch der Mieter nicht erkennbar belastet, so sei die Bürgschaft nach Eintritt der Bedingung wirksam. So habe der Fall hier gelegen.

Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2017, 174/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil24039

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI