23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen ausschnittsweise zwei FrauenKI generated picture
ergänzende Informationen

Landgericht Berlin Urteil06.04.2017

Reise­ver­an­stalter muss bei pauschalen Prozentsätzen für Stornierungen Diffe­ren­zie­rungen im Hinblick auf Reisearten machenFür Reisen mit und ohne eigene Anreise darf nicht dieselbe pauschale Ersatzzahlung vorgesehen werden

Das Landgericht Berlin hat zu den Storno­be­din­gungen von "Glückskäfer Reisen" entschieden, dass Schadenersatz, der dem Veranstalter bei Stornierungen zusteht, auf die konkrete Reiseform abgestimmt sein muss. Nur dann sind pauschale Prozentsätze bei Stornierung zulässig.

Das Angebot an Reisen ist vielfältig und wird immer individueller und spezieller. Das muss sich auch bei den Stornie­rungs­kosten niederschlagen. Bietet ein Reiseveranstalter etwa eine Kreuzfahrt mit und ohne Anreise an, so müssen die Zahlungen bei Rücktritt diesen Unterschied auch berücksichtigen. Es darf nicht für beide Modelle dieselbe pauschale Ersatzzahlung vorgesehen sein. Bezahlt beispielsweise der Reisende die Anfahrt selbst, ist die Pauschale niedriger anzusetzen.

Pauschale Ersatzzahlungen müssen der jeweiligen Reiseform entsprechen

Entschä­di­gungs­pau­schalen in Prozentsätzen müssen nach dem Urteil des Landgerichts so detailliert und genau bemessen sein, dass sie der jeweiligen Reiseform entsprechen. Außerdem müssen die Storno­re­ge­lungen im Falle von "Sonderpreisen" klar definiert sein. Es muss sich zudem sinnvoll ermitteln lassen, welches Angebot unter die Kategorie Sonderpreise falle.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil24328

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI