18.10.2024
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Landgericht Berlin Urteil15.08.2013

TAZ darf Äußerungen über Thilo Sarrazin nicht wiederholenTAZ verletzt Thilo Sarrazin in seinem Persön­lich­keitsrecht

Die TAZ hat es zu unterlassen, Äußerungen aus einer Kolumne des Journalisten Deniz Yücel vom 06.11.2012 zu verbreiten oder zu veröffentlichen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegende Fall enthielt der Artikel des Journalisten Deniz Yücel die Formulierung „Buchautor Thilo S., den man, und das nur in Klammern, auch dann eine lispelnde, stotternde, zuckende Menschen­ka­rikatur nennen darf, wenn man weiß, dass dieser infolge eines Schlaganfalls derart verunstaltet wurde und dem man nur wünschen kann, der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten“. Die hiergegen gerichtete Klage wegen Verletzung des Persön­lich­keits­rechts war erfolgreich. Ferner hat das Landgericht Sarrazin eine Entschädigung in Höhe von 20.000 Euro zugesprochen. Die Entschei­dungs­gründe liegen noch nicht vor.

Quelle: Landgericht Berlin/ra-online

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