15.11.2024
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Landgericht Berlin Urteil17.02.2012

Kachelmann darf Vertreter der "Chemtrail-Theorie" weiterhin nicht als "Neonazis oder Verrückte" bezeichnenLandgericht erlässt Versäum­ni­s­urteil zu Lasten Kachelmanns

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass Jörg Kachelmann weiterhin die Verwendung der Formulierung "Neonazis oder Verrückte" in Bezug auf die so genannten Chemtrails untersagt ist.

Ein Befürworter dieser Theorie hatte sich in einer E-Mail zu diesem Thema an verschiedene Behörden und Organisationen gewandt und die Nachricht auch an Kachelmann übermittelt. Dieser hatte das mit einer E-Mail an denselben Empfängerkreis kommentiert und dabei die beanstandeten Formulierungen verwendet. Das war Auslöser für die Eilentscheidung, gegen die Kachelmann Widerspruch eingelegt hat.

Im Verhand­lungs­termin konnte der Anwalt von Kachelmann auf entsprechendes Bestreiten der Gegenseite keine Prozess­vollmacht vorlegen. Daraufhin erging ein Versäum­ni­s­urteil zu seinen Lasten.

Quelle: Landgericht Berlin/ra-online

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