18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 23237

Drucken
Beschluss07.07.2016Landgericht Berlin18 T 65/16
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2016, 1093Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2016, Seite: 1093
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Landgericht Berlin Beschluss07.07.2016

Vermieter kann Erlaubnis zur Untermiete von einem Unter­miet­zu­schlag abhängig machenHöhe des Zuschlags kann bis zu 25 % des Untermietzinses betragen

Ein Vermieter ist berechtigt, seine Erlaubnis zu einer Untermiete von einem Unter­miet­zu­schlag abhängig zu machen. Dieser Zuschlag beträgt in der Regel 20 % des Untermietzinses und kann auf bis zu 25 % erhöht werden, wenn selbst durch den Unter­miet­zu­schlag die ortsübliche Vergleichsmiete nicht erreicht wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung begehrte von seinem Vermieter die Erlaubnis zu einer Untermiete. Der Vermieter war damit grundsätzlich einverstanden. Er machte aber seine Zustimmung von einem Untermietzuschlag abhängig. Nach Ansicht des Mieters, sei ein solcher aber unzulässig. Es kam daher zu einem Gerichts­ver­fahren.

Recht auf Unter­miet­zu­schlag

Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten des Vermieters. Da der Mieter eine echte Untermiete vorgenommen und ein Zimmer seiner Wohnung an eine dritte Person überlassen habe, stehe dem Vermieter grundsätzlich gemäß § 553 Abs. 2 BGB ein Recht auf einen Unter­miet­zu­schlag zu. Anders sehe es dagegen bei einer unechten Untermiete aus, also bei einer Mitnutzung der Wohnung insgesamt, beispielsweise im Rahmen einer Partnerschaft.

Höhe des Unter­miet­zu­schlags bis zu 25 %

Nach Ansicht des Landgerichts bestimme sich die Höhe des Unter­miet­zu­schlags nicht nach der stärkeren Abnutzung bzw. an einer Erhöhung der Betriebskosten, sondern unter dem Gesichtspunkt der Partizipation des Vermieters am Untermietzins. Dafür sei in der Regel ein Betrag von etwa 20 % angemessen. In Fällen, in denen der Mietzins die ortsübliche Vergleichsmiete nicht erreiche und der Mieter deshalb durch die Untervermietung einen höheren Gewinn erziele, sei es angemessen, wenn der Vermieter zu bis zu 25 % an den durch eine Untermiete erzielten Einnahmen partizipiert werde. Voraussetzung dafür sei aber, dass selbst durch den Unter­miet­zu­schlag die ortsübliche Vergleichsmiete nicht erreicht werde.

Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2016, 1093/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss23237

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI