23.11.2024
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Dokument-Nr. 18897

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Landgericht Berlin Beschluss05.08.2014

Landgericht Berlin: Weiteres Eilverfahren in Sachen "UBER - APP" ohne ErfolgGericht verneint Eilbe­dürf­tigkeit

Das Landgericht Berlin hat in einem weiteren Eilverfahren, das gegen die Betreiber der Smartphone-App "UBER! zur Vermittlung von Fahraufträgen eingeleitet worden ist, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.

Das Landgericht hat die Eilbe­dürf­tigkeit verneint, da die Antragstellerin, eine GmbH, mit der Einleitung des Verfahrens zu lange gewartet habe. Ihr Geschäftsführer habe sich bereits im Dezember 2013 mit dem Geschäftsmodell befasst und er habe im April 2014 im eigenen Namen eine einstweilige Verfügung durch das Landgericht Berlin erwirkt, wonach den Betreibern untersagt worden ist, die Smart­pho­neap­p­li­kation in der Stadt Berlin einzusetzen.

Der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin hat das Landgericht mit Beschluss vom 19. September 2014 nicht abgeholfen und die Sache dem Kammergericht zur Entscheidung vorgelegt.

Quelle: Landgericht Berlin/ra-online

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