22.02.2025
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Urteile, erschienen im Februar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
5      12
6 3456789
7 10111213141516
8 17181920212223
9 2425262728  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
22.02.2025  
Sie sehen einen Vertrag, der gerade unterzeichnet wird und davor die ilhouetten von zwei Personen.
ergänzende Informationen

Landgericht Berlin Urteil13.11.2012

Entgelterhöhung für Seniorenheim bedarf der Zustimmung der BewohnerLG Berlin untersagt nachteilige Vertrags­klauseln

Senio­ren­ein­rich­tungen dürfen Entgelte wegen veränderter Kosten grundsätzlich nicht ohne Zustimmung der Bewohner erhöhen. Dies entschied das Landgericht Berlin und kippte dabei auch drei weitere Vertrags­klauseln einer Berliner Senio­ren­re­sidenz.

Im zugrunde liegenden Streitfall klagte der Bundesverband der Verbrau­cher­zen­tralen gegen eine Berliner Senio­ren­re­sidenz vor dem Landgericht Berlin gegen einseitige Entgel­t­er­hö­hungen, Verpflichtungen nach Vertragsende und die Abtretung von Forderungen an Dritte.

Entgel­t­er­hö­hungen erst nach Zustimmung möglich

In allen Punkten entschied das Landgericht Berlin zugunsten der Verbraucher. Nach Ansicht des Landgerichts Berlin verstößt eine Vertragsklausel zur einseitigen Entgelterhöhung grundsätzlich gegen das Wohn- und Betreu­ungs­ver­trags­gesetz (WBVG) sowie allgemeines Zivilrecht. Wenn nicht bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, bedarf eine Entgelterhöhung nach § 9 WBVG der Zustimmung des Bewohners oder muss notfalls sogar gerichtlich durchgesetzt werden.

Einrichtung darf Möbel nicht selbst auf Kosten des Bewohners einlagern

Auch andere Klauseln im Vertrag bewerteten die Richter als unwirksam, weil sie Verbraucher benachteiligen. So bringen viele Bewohner eigene Möbel und andere persönliche Gegenstände mit, die bei Vertragsende wieder abgeholt werden müssen. Das erlaube der Einrichtung aber nicht, diese einfach selbst auf Kosten des Bewohners einzulagern. So hatte 1998 bereits das Berliner Kammergericht in einem ähnlichen Fall entschieden.

Zwei-Wochen-Frist für Rückgabe der Wohnräume nach Todesfall zulässig

Dagegen dürfen die Anbieter zum Beispiel mit Selbstzahlern für den Todesfall eine Zwei-Wochen-Frist für die Rückgabe der Wohnräume vereinbaren und die Wohnkosten als "Nutzungsausfall" abrechnen. Davon muss der Betreiber aber ersparte Aufwendungen abziehen und darf laut Gericht auch keine Inves­ti­ti­o­ns­kosten einrechnen.

Abtretung von Zahlungs­for­de­rungen an Inkas­so­un­ter­nehmen unwirksam

Schließlich hält das Gericht eine im Vertrag vorgesehene Abtretung der Zahlungs­for­derung etwa an Inkas­so­un­ter­nehmen für unwirksam. Dabei würden geschützte Privat­ge­heimnisse und sensible Sozialdaten offenbart und gegen Strafrecht verstoßen.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil14898

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI