21.11.2024
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Sie sehen eine stilisierte Weltkarte mit der Illustration eines Laptops, auf dem ein Paragraphenzeichen prangt.

Dokument-Nr. 3052

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Urteil05.09.2006Landgericht Berlin103 O 75/06
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MMR 2007, 401Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR), Jahrgang: 2007, Seite: 401
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Landgericht Berlin Urteil05.09.2006

Internetverkauf in größerem Stil kann zur Unter­neh­me­rei­gen­schaft führenLandgericht Berlin sieht eBay-Verkäuferin als Unternehmerin an

Wer in größerem Umfang über eBay gebrauchte Waren verkauft, gilt als Unternehmer. Ihn treffen dann die für Unternehmer geltenden Vorschriften, wie z.B. der Hinweis auf das Widerrufsrecht. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor.

Im Fall verkaufte eine Frau aus dem Heilbronner Raum im März 2006 93 Artikel über eBay. Darunter waren gebrauchte Kleider ihrer vier Kinder sowie gebrauchte Haushalts­ge­gen­stände. Ein Berliner Anwalt mahnte die Frau wettbe­wer­bs­rechtlich ab. Sie sei verpflichtet gewesen, in ihrem Angebot auf das Widerrufsrecht der Käufer hinzuweisen. Darüber hinaus hätte sie ihren Namen und ihre Adresse im Angebot angegeben müssen.

Das Landgericht Berlin verurteilte die Frau zur Tragung der Kosten des Abmahn­ver­fahrens. Wegen des Umfangs der Verkäufe sei sie als Unternehmerin anzusehen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Möglicherweise legt die Frau Berufung ein. In der Vergangenheit habe sie monatlich nur ca. sieben Artikel verkauft. Ihr Umsatz habe dabei unter 100,- EUR gelegen.

Vgl. auch LG Mainz, Urt. v. 06.07.2005: Unter­neh­me­rei­gen­schaft eines eBay-Verkäufers

Quelle: ra-online

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