Dokument-Nr. 984
Permalink https://urteile.news/
- BB 2005, 2264Zeitschrift: Betriebs-Berater (BB), Jahrgang: 2005, Seite: 2264
- CR 2006, 131Zeitschrift: Computer und Recht (CR), Jahrgang: 2006, Seite: 131
Landgericht Mainz Urteil06.07.2005
Unternehmereigenschaft eines eBay-Verkäufers
Dem eBay-Käufer steht ein Recht zum Widerruf des abgeschlossenen Fernabsatzvertrages binnen einer Frist von zwei Wochen zu, sofern der Verkäufer als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und der Käufer als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB anzusehen ist.
Nach § 14 BGB ist Unternehmer eine natürliche Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit handelt. Auf die Absicht einer Gewinnerzielung und der Umfang der Tätigkeit kommt es nicht entscheidend an.
Bei einer hohen Anzahl von Verkäufen - hier: mindestens 252 im Zeitraum von 2 Jahren und 7 Monaten - sowie der Selbstbezeichnung "PowerSeller" spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine unternehmerische Tätigkeit des Verkäufers. Als weitere Indizien können die Art der verwendeten Versteigerungsbedingungen sowie die Tatsache hinzutreten, dass binnen eines kürzeren Zeitraumes gleichartige Waren - hier: 3 PKW ’s - zum Kauf angeboten werden.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 22.09.2005
Quelle: Pressemeldung Nr. 09/05 des Landgerichts Mainz vom 19.09.2005
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil984
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.