21.11.2024
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Landgericht Berlin Urteil14.04.2015

Internetwerbung "50 % billiger als Hotels" auf wimdu.de irreführendNur im Durchschnitt erreichte Ersparnisrate für pauschale Ersprarnis­behauptung nicht genügend

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass ein Vermittler für die Vermietung von Appartements als Ferien­un­ter­künfte im Internet oder sonst werblich nicht für das eigene Angebot mit der Aussage "50 % günstiger als Hotels" werben darf.

Im zugrunde liegenden Verfahren warb die Beklagte auf www.wimdu.de mit dem Slogan "50 % günstiger als Hotels". Die Wettbe­wer­bs­zentrale hatte diese Werbeaussage beanstandet, da die behauptete Ersparnis nicht durchgängig erreicht werden konnte.

Verbraucher erwartet bei einschrän­kungsloser Aussage durchgängig günstigere Angebote

Das Landgericht Berlin bestätigte die Auffassung der Wettbe­wer­bs­zentrale und führt aus, dass der Verbraucher bei einer solchen einschrän­kungslosen Aussage erwarte, dass die angebotenen Unterkünfte stets um 50 % billiger seien als vergleichbare Hotels. Die Beklagte hatte darauf verwiesen, dass die Ersparnisrate im Durchschnitt erreicht werde. Dies ließ jedoch das Gericht zur Rechtfertigung der pauschalen Erspar­nis­be­hauptung nicht gelten.

Quelle: Wettbewerbszentrale/ra-online

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