21.11.2024
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Kammergericht Berlin Urteil11.03.2016

"50 % günstiger als Hotels" - Slogan von wimdu.de als irreführend untersagtBuchungs­plattform wirbt zu Unrecht einschrän­kungslos mit Ersparnis von 50 %

Das Berliner Kammergericht hat der Betreiberin der Plattform wimdu.de die Verwendung des Slogans "50 % günstiger als Hotels" untersagt und damit die erstin­sta­nzliche Untersagung des Landgerichts Berlin bestätigt.

Im zugrunde liegenden Rechtstreit hatte die Wettbe­wer­bs­zentrale den auf der Buchungs­plattform wimdu.de eingeblendeten Slogan "50 % günstiger als Hotels" als irreführend beanstandet, da die behauptete Ersparnis nicht durchgängig erreicht werden konnte.

KG gibt Klage der Wettbe­wer­bs­zentrale statt

Das Kammergericht gab der Wettbe­wer­bs­zentrale recht und begründete seine Entscheidung damit, dass die Beklagte einschrän­kungslos mit einer Ersparnis von 50 % werbe, ohne darauf hinzuweisen, dass es sich dabei um die maximale Kostenersparnis in einer mehr oder weniger geringen Zahl von Fällen handele, deren Bedingungen für das Gericht nicht nachvollziehbar seien.

Quelle: Wettbewerbszentrale/ra-online

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