Kammergericht Berlin Urteil11.03.2016
"50 % günstiger als Hotels" - Slogan von wimdu.de als irreführend untersagtBuchungsplattform wirbt zu Unrecht einschränkungslos mit Ersparnis von 50 %
Das Berliner Kammergericht hat der Betreiberin der Plattform wimdu.de die Verwendung des Slogans "50 % günstiger als Hotels" untersagt und damit die erstinstanzliche Untersagung des Landgerichts Berlin bestätigt.
Im zugrunde liegenden Rechtstreit hatte die Wettbewerbszentrale den auf der Buchungsplattform wimdu.de eingeblendeten Slogan "50 % günstiger als Hotels" als irreführend beanstandet, da die behauptete Ersparnis nicht durchgängig erreicht werden konnte.
KG gibt Klage der Wettbewerbszentrale statt
Das Kammergericht gab der Wettbewerbszentrale recht und begründete seine Entscheidung damit, dass die Beklagte einschränkungslos mit einer Ersparnis von 50 % werbe, ohne darauf hinzuweisen, dass es sich dabei um die maximale Kostenersparnis in einer mehr oder weniger geringen Zahl von Fällen handele, deren Bedingungen für das Gericht nicht nachvollziehbar seien.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 08.04.2016
Quelle: Wettbewerbszentrale/ra-online