23.11.2024
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Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil26.05.2016

LAG zur Nutzung dienstlicher Ressourcen zur Herstellung privater "Raubkopien"Außer­or­dentliche Kündigung wirksam

Die außer­or­dentliche Kündigung eines Mitarbeiters wegen Nutzung dienstlicher Ressourcen zur Herstellung privater "Raubkopien" ist wirksam. Dies hat das Landes­a­r­beits­gericht Sachsen-Anhalt entschieden und das Urteil des Arbeitsgerichts Halle abgeändert und die Kündi­gungs­schutzklage des Klägers abgewiesen.

Im vorliegenden Fall hat das Landes­a­r­beits­gericht die außer­or­dentliche Kündigung des beklagten Landes vom 13.05.2013 für wirksam erklärt.

Indizien beweisen Pflicht­ver­letzung während der Arbeitszeit unter Verwendung des dienstlichen Computers

Nach einer umfassenden Beweisaufnahme stellte das Gericht anhand einer Vielzahl von bestehenden Indizien fest, dass der Kläger privat beschaffte Bild- oder Tonträger während der Arbeitszeit unter Verwendung seiner dienstlichen Computers unbefugt und zum eigenen oder kollegialen Gebrauch auf dienstliche "DVD" bzw. "CD-Rohlinge" kopiert hat. Darin läge - so das Landes­a­r­beits­gericht - eine erhebliche Pflicht­ver­letzung durch den Kläger. Das Vertrauensverhältnis sei damit endgültig zerstört.

Auch eine umfassende Inter­es­se­n­ab­wägung könne aufgrund der ganz erheblichen Pflicht­ver­let­zungen nur zu Lasten des Klägers ausfallen.

Quelle: Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt/ ra-online

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