15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.

Dokument-Nr. 16032

Drucken
Beschluss21.03.2012Landesarbeitsgericht Hamburg3 TaBV 7/11
Nachinstanz:
  • Bundesarbeitsgericht, Beschluss11.06.2013, 1 ABR 33/12
ergänzende Informationen

Landesarbeitsgericht Hamburg Beschluss21.03.2012

Arbeitnehmer­vereinigung "medsonet" nicht tariffähigBeschluss des Landes­a­r­beits­ge­richts über fehlende Tariffähigkeit der Arbeit­neh­mer­ver­ei­nigung nach Rücknahme der Rechts­be­schwerden beim BAG rechtskräftig

Die am 5. März 2008 gegründete Arbeitnehmer­vereinigung "medsonet" war zu keinem Zeitpunkt tariffähig. Dies entschied das Landes­arbeits­gericht Hamburg.

Die Arbeit­neh­mer­ver­ei­nigung "medsonet" bezeichnet sich in ihrer Satzung vom 5. März 2008 als Gewerkschaft der Arbeitnehmer in allen Bereichen des Gesund­heits­wesens und der sozialen Dienste. Sie ist Mitglied im Christlichen Gewerk­schaftsbund (CGB). Bereits ab Juli 2008 schloss "medsonet" als Tarifverträge bezeichnete Vereinbarungen ab. Die Betreuung ihrer Mitglieder hatte sie auf der Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung der gleichfalls dem CGB angehörenden „DHV - Die Berufs­ge­werk­schaft“ übertragen. In ihrem ursprünglichen Organi­sa­ti­o­ns­bereich verfügte "medsonet" eigenen Angaben zufolge über 7.000 Mitglieder. Das entspricht einem Organi­sa­ti­o­nsgrad von etwa ,32 %. Aufgrund einer am 11. Februar 2012 vom Bundes­ge­werk­schaftstag beschlossenen Satzung­s­än­derung hat "medsonet" ihre Zuständigkeit im Wesentlichen auf Einrichtungen in privater und gemeinnütziger Trägerschaft beschränkt. Hierdurch erhöhte sich der von ihr angenommene Organi­sa­ti­o­nsgrad auf ca. 1 %.

Gewerkschaft ver.di beantragt Feststellung der fehlenden Tariffähigkeit von "medsonet"

Die ebenfalls für Betriebe des Gesund­heits­wesens zuständige Gewerkschaft ver.di hat am 7. April 2010 beim Arbeitsgericht geltend gemacht, "medsonet" fehle es an der sozialen Mächtigkeit. Sie sei deshalb nicht tariffähig und damit außerstande, Tarifverträge wirksam abzuschließen. Das Landes­a­r­beits­gericht hat dem ersten Antrag von ver.di festzustellen, dass "medsonet" keine tariffähige Gewerkschaft ist, entsprochen. Den zweiten Antrag festzustellen, dass medsonet zum Zeitpunkt des Abschlusses des Bundes­man­tel­ta­rif­vertrags Nr. 1 für die Beschäftigten in Privatkliniken (BMTV) am 20. Oktober 2008 nicht tariffähig war, hat es abgewiesen.

Arbeit­neh­mer­ver­ei­nigung "medsonet" war seit Gründung nicht tariffähig

Dagegen haben sowohl "medsonet" als auch ein beteiligter Arbeit­ge­ber­verband und ver.di Rechts­be­schwerden eingelegt. Nachdem "medsonet" und der Arbeit­ge­ber­verband ihre Rechts­be­schwerden zurückgenommen haben, steht rechtskräftig fest, dass "medsonet" zu keinem Zeitpunkt tariffähig war. Der erste Antrag von ver.di erfasst in zeitlicher Hinsicht die Entscheidung über die Tariffähigkeit von "medsonet" vom Zeitpunkt der Einleitung bis zum Abschluss des Verfahrens. Bei Antragstellung galt für "medsonet" die in der Gründungs­ver­sammlung vom 5. März 2008 beschlossene Satzung. Eine Beschränkung des Antrags auf die im Februar 2012 geänderte Satzung hat ver.di nicht vorgenommen. Damit steht aufgrund der rechtskräftigen Entscheidung des Landes­a­r­beits­ge­richts fest, dass "medsonet" seit ihrer Gründung nicht tariffähig war. Für die von ver.di begehrte weitere tagesbezogene Feststellung fehlt das Rechts­schut­z­in­teresse.

Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss16032

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI